BGH erklärt Coachingvertrag ohne eine Zulassung nach dem FernUSG für nichtig.

Der BGH erklärt einen Coachingvertrag ohne eine Zulassung nach dem FernUSG für nichtig. BGH Urteil v. 12.06.2025 (Az.: III ZR 109/24)

Der BGH (Bundesgerichtshof) erklärt in einem wegweisenden Urteil (BGH Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24) einen Coachingvertrag für nichtig, sofern der Anbieter nicht die erforderliche Zulassung besitzt. Hierbei wendet der BGH das Fernunterrichtungsschutzgesetz (FernUSG) sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer an. Damit schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Danach können nach meiner Ansicht viele Betroffene Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter sehr oft die erforderliche Zulassung nicht besitzen. 

Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?

Coachingvertrag prüfen lassen. BGH Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24. Ist mein Coaching-Vertrag nichtig? Kann ich Geld zurück verlangen?  Onlinerechtsberatung und telefonische Rechtsberatung direkt vom Anwalt.
 Coachingvertrag nach FernUSG nichtig? Geld zurück?

Um Wiederholungen zu vermeiden: Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH an. Die Beiträge findest Du hier: 

Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern. 

Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürft mit dem oben genannten BGH Urteil vom 12. Juni 2025 für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Wenn auch Du einen solchen oder ähnlichen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen!

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In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast.

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Der Full-Check: Lasse ein Dokument von bis zu ca. 10 Seiten von mir als Anwalt prüfen und erhalte anschließend eine Ersteinschätzung oder Zweitmeinung mit konkreten Handlungsempfehlungen von mir in einem Telefonat mit bis zu 15 Minuten Dauer. Lasse z.B. einen Vertrag, einen Inkasso Brief, ein Schreiben, eine Abmahnung oder Klageschrift etc. prüfen.

Fazit

Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket

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um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.

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Dein Anwalt für Coachingverträge

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