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Inkasso, Inkasso Schreiben & Inkassounternehmen

in Inkasso - Inkassobüros, Inkassounternehmen und Inkassoschreiben

Das „Inkassogeschäft“ mit den Inkasso Schreiben (Inkassoschreiben)

Anwalt Hotline, Inkassoschreiben, Datenschutzrecht, Internetrecht, Mietrecht, Inkasso, Rechtsanwalt, Köln, Frechen, Anwaltshotline, telefonische Rechtsberatung,Inkasso, Inkassoschreiben und das „Inkassogeschäft“. Das „Inkassogeschäft“ der Inkassounternehmen scheint, gut zu funktionieren. Jedes Jahr werden eine Vielzahl von Mahnungen, Forderungsaufstellungen, Zahlungserinnerungen etc. von Inkassobüros an Betroffene versandt. Hierzu hat wohl auch der Internet- und Onlinehandel mit seinen vielfältigen Produkten, Dienstleistungen und Abonnements (Abonnementverträge) beigetragen. 

Sicherlich handelt es sich bei den Inkassoschreiben durchaus auch um berechtigte Forderungen gegen Betroffene. Doch nicht selten hat man als Rechtsanwalt den Eindruck, dass geltend gemachte Forderungen unberechtigt oder sogar zweifelhaft sein könnten. 

Manchmal hat man als Anwalt das Gefühl, dass gerade im Internet bei Abonnement-Dienstleistungen, nicht die angebotene Dienstleistung im Vordergrund steht, sondern vielmehr das daran anschließende Inkasso das eigentliche Geschäftsmodell ist. Dies erscheint mir immer dann der Fall zu sein, wenn man am Nutzen der eigentlichen Dienstleistung für den Betroffenen zweifeln kann, und der Betroffene hier durch geschickt aufgebaute Onlinepräsenzen in eine „Vertragsfalle“ gelockt wird.

 

Als Beispiele: Abo Fallen und Trickformulare

Als mögliche Beispiele hierfür seien hier die Abo Fallen im Internet und Trickformulare für Einträge in – aus meiner Sicht nutzlose – Adressbuch- und Branchenverzeichnisse sowie Trickformulare zu Anzeigen- und Werbeverträge genannt. Im Nachgang hierzu werden oft Mahnungen und Zahlungserinnerungen von Inkassobüros versandt, die zuvor kaum jemand kannte oder sogar erst kürzlich gegründet wurden. Nicht selten verschwinden diese Inkassobüros nach einiger Zeit auch wieder oder werden umbenannt, wenn der Name „verbrannt“ ist. 

 

„Unseriöse“ und „seriöse“ Inkassobüros

Letztere Inkassobüros würde ich daher eher zu den unseriösen Inkassobüros zählen. Solche sind in der Regel auch nicht in Deutschland im sogenannten Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de) eingetragen. „Seriöse“ Inkassobüros (Inkassounternehmen) sind hingegen schon dort eingetragen. 

 

Inhalt von Inkassoschreiben. Was wird geltend gemacht?

Ansprüche im Namen von Gläubigern oder aufgrund einer Abtretung im eigenen Namen

In den Inkassoschreiben selbst werden Ansprüche gegen die Betroffenen behauptet, entweder im Namen des eigentlichen Gläubigers oder aus eigenem Recht aufgrund einer behaupteten Abtretung der Ansprüche vom Gläubiger an das Inkassobüro. In diesem Falle sollte man immer die konkrete Vollmacht oder die konkrete Abtretungserklärung (Abtretungsvertrag) im Original vom Inkassobüro anfordern. 

 

Hauptforderungen

Sodann werden bestimmte Forderungen (Hauptforderungen) gegen Betroffenen behauptet. Diese können ganz unterschiedlicher Rechtsnatur sein. Zudem können die Forderungen bereits durch einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ähnlich tituliert sein oder noch nicht tituliert sein. Gerade dann, wenn die behaupteten Forderungen des Inkassobüros sehr alt sind, können sich die Betroffenen diese Forderung oft nicht erklären. 

 

Nebenforderungen – Kosten, Zinsen und Schufa

Üblicherweise machen daneben die Inkassobüros verschiedene Nebenforderungen, wie etwa Kosten, Kontoführungsgebühren sowie Zinsen geltend. Insbesondere bei ursprünglich kleinen Forderungsbeträgen können diese Kosten und Zinsen schnell die eigentliche und ursprüngliche Hauptforderung übersteigen. Ferner werden vom Inkassobüro mögliche Einträge bei der Schufa ins Spiel gebracht. 

Von den Kosten „leben“ die Inkassobüros. Daher hat man als Anwalt nicht selten den Eindruck, dass die Kosten im Vordergrund stehen. Die Kosten, die etwaige weitere „Kostenexplosion“ sowie die Eintragung bei der Schufa sollen den Betroffenen dazu veranlassen, möglichst schnell Zahlungen vorzunehmen. Letztendlich dient das Inkassobüro als „Druck- und Drohmittel„. 

 

Gesamtbetrag, Frist und evtl. Ratenzahlungsvereinbarung in Inkassoschreiben

Zum Schluss wird für die Bezahlung der behaupteten Gesamtforderung eine Frist, von z.B. 14 Tagen, gesetzt. Sollte man den Gesamtbetrag nicht durch eine Einmalzahlung begleichen können, wird oft eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten. Diese ist dann dem Inkassoschreiben direkt als Anlage beigelegt. Ungeprüft sollte diese Ratenzahlungsvereinbarung von den Betroffenen jedoch nicht einfach unterschrieben an das Inkassobüro zurückgesandt werden. 

 

Liste von Inkassobüros & Inkasso Anwälten

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Inkasso Schreiben bekommen? Was tun?

Vielleicht hast Du ein Schreiben eines der folgenden Inkassobüros bekommen:

Diese Liste ist wegen der Vielzahl der Inkassobüros nicht abschließend und mit keinerlei Wertung verbunden. 

 

Inkassoschreiben bekommen. Was also tun? Wie reagieren?

Meiner Erfahrung nach machen Betroffene gerade ganz am Anfang die größten Fehler (auch taktisch), in dem sie sich durch das Inkassoschreiben „unter Druck setzen“ und „beeindrucken“ lassen und Zahlungen ungeprüft vornehmen oder sich unvorteilhaft gegenüber dem Inkassobüro einlassen. 

Natürlich ist es oft schwer, einzuschätzen, ob die Forderungen des Inkassobüros tatsächlich berechtigt sind, zumindest teilweise unberechtigt sein könnten oder sogar gänzlich unberechtigt sein könnten. Falls überhaupt die Forderungen berechtigt erscheinen, fordern meiner Meinung nach Inkassobüros nicht selten mehr als Ihnen bzw. dem Gläubiger tatsächlich zustehen. 

Das Inkassoschreiben ignorieren ist aber auch KEINE gute Lösung! 

Wenn also auch Du ein solches oder ähnliches Inkassoschreiben von einem Inkassounternehmen bekommen hast, gilt in erster Linie

  1. ruhig zu bleiben und
  2. sich anwaltlich beraten zu lassen.
  3. Vermeide damit teure Fehler. 

 

Inkassoschreiben bekommen. Wie kann ich Dir helfen?

Solltest auch Du ein Inkassoschreiben eines Inkassounternehmens bekommen haben, lasse Dich anwaltlich beraten! 

Nur so erhältst Du Sicherheit, ob die Forderungen des Inkassobüros tatsächlich berechtigt erscheinen, teilweise unberechtigt sein könnten oder sogar in Gänze unberechtigt sein können

Zudem erfährst Du, wie man sich von Anfang an richtig (auch taktisch richtig) gegenüber dem Inkassobüro verhält.  

Selbst wenn die eigentliche Forderung berechtigt ist, können so immer noch teure und taktische Fehler vermieden werden. Du kannst also echtes „Geld sparen„.

 

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Kontaktiere mich einfach über über meinen RechShop zum Festpreis. Nutze hier insbesondere mein telefonisches Beratungspaket „Inkasso Erstberatung telefonisch (20 Minuten)“ zum Pauschalpreis von 39,95 EUR (inkl. 19% MwSt.). Klicke hierzu einfach unten auf das Bild in der Tabelle zur „Inkasso Erstberatung telefonisch“!

Nach entsprechender Buchung rufe ich Dich gerne unter Deiner Nummer zurück, und wir besprechen Dein Inkasso Anliegen zum Festpreis. So können auch einfach und schnell Verständnis- und Rückfragen beantwortet werden. 

Über Deine  Kontaktaufnahme bzw. Buchung freue ich mich.

 

Rechtsanwalt Bernhard Schulte

Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 


 

Inkassoschreiben bekommen – Erste Hilfe
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Demnächst hier:

Formulierungsentwurf zur eigenen Verwendung (Muster) eines Abwehrschreibens gegenüber dem Inkassobüro

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