BGH erklärt Coachingvertrag ohne eine Zulassung nach dem FernUSG für nichtig.
BGH erklärt Coachingvertrag ohne eine Zulassung nach dem FernUSG für nichtig. BGH Urteil v. 12.06.2025 (Az.: III ZR 109/24)
Der BGH (Bundesgerichtshof) erklärt in einem wegweisenden Urteil (BGH Urteil vom 12.06.2025, Az.: III ZR 109/24) einen Coachingvertrag für nichtig, sofern der Anbieter nicht die erforderliche Zulassung besitzt. Hierbei wendet der BGH das Fernunterrichtungsschutzgesetz (FernUSG) sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer an. Damit schafft der BGH nun endlich Klarheit, was Coachingverträge betrifft. Danach können nach meiner Ansicht viele Betroffene Zahlungen verweigern und sogar gezahlte Beträge von den Coachinganbietern zurückfordern. Grund hierfür ist, dass meiner bisherigen Erfahrung die Coachinganbieter sehr oft die erforderliche Zulassung nicht besitzen.
Was war nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“?
Um Wiederholungen zu vermeiden: Wenn Du wissen möchtest, was nochmal das „Geschäftsmodell Coachingvertrag“ ist, schaue Dir auch meine bisherigen Beiträge zum Coaching und insbesondere der Firma CopeCart GmbH an. Die Beiträge findest Du hier:
- „Geschäftsmodell der Coachingverträge“
- CopeCart GmbH – Rückzahlung des Coachinghonorars
- CopeCart Erfahrungen – Ein Update
- Update 2021 – CopeCart Erfahrungen
- CopeCart, Rechnung, Mahnung & Inkasso
Coachingvertrag prüfen lassen und ggf. Geld zurück fordern.
Das „Geschäftsmodell“ der teuren Coachingverträge dürft mit dem oben genannten BGH Urteil für die Coaches deutlich erschwert worden sein bzw. sogar eventuell auslaufen. Wenn auch Du einen solchen oder ähnlichen Coachingvertrag abgeschlossen hast und Dich fragst, ob Du nun sogar eventuell Gelder zurückfordern kannst, solltest Du Deinen Coachingvertrag im Hinblick auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die vorgenannte Entscheidung des BGH überprüfen lassen!
Mein Angebot im RechtShop
In meinem RechtShop findest du ein spezielles Beratungspaket, das dir hilft, deinen Coachingvertrag auf Nichtigkeit zu überprüfen, zu widerrufen oder zu kündigen. Ich unterstütze dich dabei, Zahlungen abzuwenden und dein Geld zurückzufordern, falls du bereits Zahlungen geleistet hast.
Fazit
Die rechtliche Lage bei Coachingverträgen, insbesondere bei solchen, die über CopeCart abgeschlossen werden, ist komplex. Doch schafft der Bundesgerichtshof (BGH) nun Klarheit. Als dein Anwalt kann ich dir helfen, Deinen Vertrag und Deine Ansprüche zu überprüfen sowie deine Interessen zu vertreten. Buche in meinen RechtShop einfach hierzu mein Beratungspaket
„Online Business Coaching Vertrag widerrufen, kündigen etc.“,
um zu prüfen, ob dein konkreter Coachingvertrag wirksam ist oder nicht, ob du also zu Zahlungen verpflichtet bist oder sogar Gelder von den Coachinganbietern zurückverlangen kannst.
Weitere Rechtsberatungsprodukte findest du in meinen RechtShop (unter rechtshop.ra-schulte.net). Gerne kannst du auch meine anwaltliche Homepage unter www.ra-schulte.net besuchen.
Dein Anwalt für Coachingverträge
Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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