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Besondere personenbezogene Daten – Fragen zum Datenschutz

in Alltagsfragen, Datenschutz im Unternehmen, Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Datenschutzrecht (EU-DSGVO), Fragen zum Datenschutz, Internetrecht

Besondere personenbezogene Daten. Was ist das? – Kurzreihe: Fragen zum Datenschutz

Besondere personenbezogene Daten sind besonders sensible bzw. besonders schutzwürdige personenbezogene Daten. Was „normale“ personenbezogene Daten sind, hatte ich bereits in meinem kurzen Beitrag hierzu erläutert (vgl. Personenbezogene Daten. Was ist das?). 

Die Definition von besonderen personenbezogenen Daten findet sich in Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO), weshalb diese auch gerne „Artikel 9er Daten“ genannt werden. Artikel 9 DSGVO ist mit der amtlichen Überschrift „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ versehen. 

Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen sich die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen untersagt. Gleiches Verbot gilt für die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person (also eines Menschen), Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. 

 

Konkrete Beispiele zu besonderen personenbezogenen Daten nach der DSGVO:

Zur Veranschaulichung hier ein paar Beispiele für besondere personenbezogene Daten:

 

  • Hautfarbe und typische regional begrenzte Sprachen,
  • Parteizugehörigkeit,
  • Konfessionszugehörigkeit und Mitgliedschaften in einer Sekte, 
  • Gewerkschaftsmitgliedschaften,
  • DNS- (DNA) bzw. RNS-Analyse Daten, 
  • Fingerabdrücke, Stimme, Venen- oder Iriserkennung,
  • Behinderungen,
  • Daten zur sexuellen Ausrichtung etc.

 

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