FAQ (Häufige Fragen) – Geld zurück vom Coachinganbieter

Hier nun ein paar häufig gestellte Fragen (FAQ), zum Coachingvertrag und der Möglichkeit eventuell sein Geld zurückzufordern.

Kann ich mein Geld für ein Coaching zurückfordern?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Entscheidend ist die rechtliche Grundlage, etwa Widerruf, Nichtigkeit oder andere Rückabwicklungsansprüche.

Reicht es aus, wenn ich mit dem Coaching unzufrieden bin?

Nein. Unzufriedenheit allein begründet regelmäßig keinen Rückzahlungsanspruch.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Vertrag nach dem FernUSG nichtig ist?

Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die konkrete Rechtslage muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich nach einem Widerruf mein Geld zurückverlangen?

Ein wirksamer Widerruf führt grundsätzlich zur Rückabwicklung des Vertrags.

Was passiert, wenn der Anbieter die Rückzahlung verweigert?

Dann müssen mögliche Ansprüche gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.

Kann ich mein Geld auch von CopeCart zurückfordern?

Das hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und der Rolle von CopeCart im jeweiligen Fall ab.

Spielt Digistore24 eine Rolle?

Ja. Auch hier kommt es darauf an, welche rechtliche Funktion Digistore24 im konkreten Vertragsverhältnis übernommen hat.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Rückforderung?

Wichtig sind insbesondere Vertrag, Zahlungsnachweise, Werbeunterlagen und die Kommunikation mit dem Anbieter.

Gibt es Fristen für Rückforderungsansprüche?

Ja. Welche Fristen gelten, hängt von der jeweiligen Anspruchsgrundlage ab. Meist sind jedoch etwaige Rückzahlungsansprüche gegen Coachinganbieter nach Ablauf der Regelverjährung von 3 Jahren verjährt.

Lohnt sich eine Prüfung auch bei älteren Verträgen?

Häufig ja. Gerade aufgrund der aktuellen Rechtsprechung können auch ältere Coachingverträge rechtlich interessant sein.

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