Die Kündigungsschutzklage – FAQ

Hier nun ein paar häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Möglichkeit der Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht.

Wann muss ich eine Kündigungsschutzklage erheben?

Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung gilt regelmäßig eine kurze gesetzliche Frist. Deshalb solltest Du nicht abwarten.

Brauche ich für eine Kündigungsschutzklage einen Rechtsanwalt?

Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz besteht zwar grundsätzlich kein Anwaltszwang. Eine anwaltliche Beratung kann jedoch helfen, Erfolgsaussichten und Risiken besser einzuschätzen.

Bekomme ich durch eine Kündigungsschutzklage automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung ist keine automatische Folge einer Klage. Sie kann aber im Rahmen einer Einigung vereinbart werden.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Das hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Arbeitsgericht ab. Viele Verfahren werden bereits frühzeitig durch einen Vergleich beendet.

Kann ich auch dann klagen, wenn ich nicht zu meinem Arbeitgeber zurück möchte?

Ja. Auch wenn Du keine Rückkehr anstrebst, kann eine Kündigungsschutzklage aus strategischen Gründen sinnvoll sein.

Was sollte ich zu einer telefonischen Beratung bereithalten?

Hilfreich sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und – soweit vorhanden – weiterer Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.

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