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Datenschutzerklärung benötigt? Braucht eine Website eine Datenschutzerklärung?

in Alltagsfragen, Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Datenschutzrecht (EU-DSGVO)

Braucht eine Website / Homepage eine Datenschutzerklärung? – Kurzreihe: Alltagsfragen aus dem Datenschutz

Frage zum Datenschutz Nr. 2

Typische Antwort des Juristen: Es kommt drauf an.

 

Datenschutzerklärungen bei privaten Websites / Homepages:

Genauso wie private Homepages nicht der Impressumspflicht unterliegen, benötigen diese auch keine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Die DSGVO ist nämlich nach Art. 2 Abs. 2 b) DSGVO für Verarbeitungen personenbezogener Daten nicht anwendbar, wenn die Verarbeitung durch eine natürliche Person (also Menschen) bei Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten erfolgt. Daher brauchen private Homepages grundsätzlich keine Datenschutzerklärung. 

Doch Vorsicht!

Die Grenzen zur Abgrenzung zwischen privat/persönlich und nicht mehr privat (also unternehmerisch) sind fließend. Schnell ist man hier im unternehmerischen Bereich und damit im Anwendungsbereich der DSGVO. Sobald man bereits auch unternehmerische Zwecke verfolgt, liegt keine rein private Homepage mehr vor (bspw. sofern man Werbeanzeigen auf der Website schalten lässt).

 

Muss eine unternehmerische, geschäftliche bzw. gewerbliche Homepage / Website eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO haben?

Klare Antwort ist hier: JA.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet Anwendung. Den Betreiber der jeweiligen Website / Homepage treffen daher nach den Art. 12 ff. DSGVO diverse Informationspflichten zur Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere nach Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO. Dies ist vielleicht im übertragenen Sinne übertragbar zu den diversen verbraucherrechtlichen Informationspflichten eines Shop-Betreibers bei Vertragsschluss über den Onlineshop. 

Jetzt mag man einwenden wollen, dass doch gar keine personenbezogene Daten beim Betrachten einer Website / Homepage verarbeitet werden. Doch ist diese Annahme falsch. Sobald eine Homepage ein Kontaktformular hat, werden beim Ausfüllen durch den Seitenbetrachter in jedem Fall personenbezogene Daten verarbeitet. Aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist, werden immer – auch beim reinen Betrachten der Seite – personenbezogene Daten des Nutzers / Betrachters verarbeitet, nämlich zwingend die IP-Adresse des Betrachters. Nach der EuGH Rechtsprechung IP-Adressen der jeweiligen Anschlussinhaber personenbezogene Daten. Dies betrifft sowohl statische als auch dynamische IP-Adressen. Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH zwischenzeitlich angeschlossen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.10.2016, Az.: C-582/14; BGH, Urt. v. 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13).

 

Haben Sie weitergehende Fragen zum Datenschutz und/oder zur DSGVO?

Vielleicht ist hier meine DSGVO T30 Telefonberatung etwas für Sie. Keine Hotline! Ich rufe Sie nach Buchung und Terminvereinbarung unter Ihrer Nummer an.

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