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Datenschutzauskunfts-Zentrale Trickformular

in Datenschutzauskunfts-Zentrale, Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), Datenschutzrecht (EU-DSGVO)

Die DAZ Datenschutzauskunfts-Zentrale versendet Trickformulare

DAZ Datenschutzauskunfts-Zentrale Ltd. (Malta): Vorsicht vor den Trickformularen der sogenannten DAZ Datenschutzauskunfts-Zentrale! Diese versendet derzeit mit der Formulierung „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach der EU-DSGVO“ (meiner Ansicht nach) Trickformulare zum Abschluss teurer kostenpflichtiger Dienstleistungen. Pro Jahr sollen sich die Kosten auf netto 498,00 EUR belaufen und eine Laufzeit von 3 Jahren haben, mithin 1.494,00 EUR netto. Das Ganze ähnelt den früheren Abofallen von Branchenbuchverzeichnissen, wie beispielsweise der Europe Reg Services Ltd. und der Regista Ltd. Hierfür spricht, dass auch diese Firmen ihren Firmensitz auf der Mittelmeerinsel Malta hatten. 

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Interessante Rechtsprodukte hierzu:

  1. Telefonpaket – T30
  2. Datenschutzauskunfts-Zentrale – Beratung und Rechnung abwehren

 

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