Eduard Bopp Sportfoto lässt durch Rechtsanwalt Christofer Schwarz aus Wörrstadt Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos bei Facebook versenden.

Heute legte mir ein Mandant ein Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Christofer Schwarz aus Wörrstadt zur Prüfung und Einschätzung vor. Darin mahnt Rechtsanwalt Christofer Schwarz im Namen des Herrn Eduard Bopp eine vermeintlich unberechtigte Nutzung eines Fotos auf Facebook ab. Konkret handelt es sich um ein Foto aus dem Bereich des 1. FC Köln. Aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzung werden im Namen des Herrn Eduard Bopp u.a. Auskunfts-, Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht.

 

Wer ist Eduard Bopp und was wird durch Rechtsanwalt Christofer Schwarz vorgeworfen?

In seinem Abmahnschreiben erklärt Rechtsanwalt Christofer Schwarz, dass er von Herrn Eduard Bopp aus Köln beauftragt sei. Herr Eduard Bopp sei ein renomierter Berufsfotograf, speziell auf dem Gebiet der Sportfotorgrafie. Unter der Bezeichnung „Eduard Bopp Sportfoto“ sei dieser als Einzelunternehmer tätig.

In dem Abmahnschreiben wirft Rechtsanwalt Christofer Schwarz im Auftrag des Herrn Eduard Bopp meiner Mandantschaft vor, unberechtigt ein Foto (mit Bezug zum 1. FC Köln) auf Facebook verwendet zu haben. Dies stelle eine unberechtigte Nutzung des Fotos zu Lasten des Herrn Eudard Bopp dar, da dieser der Urheber des Fotos sei und Nutzungsrechte ausschließlich Herrn Bopp zustünden. Damit habe meine Mandantschaft konkret die Urheberrechte des Herrn Bopp des „öffentlich Zugänglichmachens“ bzw. der Vervielfältigung gemäß den §§ 16, 19a UrhG verletzt. 

 

Welche Ansprüche macht Rechtsanwalt Christofer Schwarz konkret geltend?

Rechtsanwalt Schwarz macht in seiner Abmahnung für Herrn Eduard Bopp verschiedene urheberrechtliche Ansprüche, insbesondere nach den §§ 97, 97a und 101 UrhG gegen den Betroffenen geltend. Ganz konkret handelt es sich dabei um Auskunfts-, Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche des Herrn Bopp. Betroffene sollen daher innerhalb einer bestimmten Frist primär eine Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Schadensersatz an Herrn Bopp zahlen.

 

Schadensersatz, Lizenzschaden und Aufwendungsersatz

Der zu leistende Schadensersatz sei aufgrund vorläufiger Informationen anhand der MFM-Tabelle auf mindestens 900,00 EUR zu beziffern. 450,00 EUR hiervon entfielen als Lizenzschaden auf eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren. Hinzu kämen weitere 450,00 EUR als 100%-iger Aufschlag wegen unterlassenem Bildquellennachweis (fehlende Urheberbenennung).

Daneben fordert Rechtsanwalt Christofer Schwarz für seinen Mandanten die Erstattung der Kosten seiner Inanspruchnahme als Aufwendungsersatz. Anhand eines Gegenstandswertes von 2.000,00 EUR betrügen diese Rechtsanwaltskosten einen Betrag von netto 215,00 EUR

Zusammen ergäbe dies einen zu zahlenden Gesamtbetrag von 1.115,00 EUR. Dieser sei ebenfalls innerhalb der von Anwalt Christofer Schwarz gesetzten Frist zu begleichen. 

 

Am Ende der Abmahnung steht ein Vergleichsangebot

Am Ende der urheberrechtlichen Abmahnung unterbreitet Rechtsanwalt Schwarz im Namen des Herrn Bopp eine vergleichsweise Regulierung der Angelegenheit dahin gehend, dass sofern der Betroffene innerhalb der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung abgebe, die Verletzung beseitige sowie den vorgenannten Gesamtbetrag bezahle, Herr Eduard Bopp auf die Durchsetzung von weiteren Ansprüchen (wie z.B. Auskunftsansprüchen etc.) verzichte. Dies gelte natürlich nicht gegen etwaige Verstöße gegen die abzugebende Unterlassungserklärung. 

 

Was also als Betroffener tun?

Zunächst sollte man die Abmahnung des Rechtsanwalts Christofer Schwarz nicht ignorieren. Bleiben Sie hier nicht untätig. Das kann mit einem hohen Prozessrisiko verbunden sein und kann zudem schnell sehr teuer werden.

Handeln Sie nicht vorschnell, aber – auch taktisch – richtig. Die etwaig beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite zurück gesandt werden. Solche der Abmahnung beigefügten Entwürfe von Unterlassungserklärung können oft juristisch weitergehend formuliert sein, als aus Ihrer Sicht rechtlich erforderlich. 

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