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Rechtsanwalt Rainer Buttron

in Allgemein, Internetrecht, Urheberrecht

Internetrecht | Urheberrecht – Abmahnungen Rechtsanwalt Rainer Buttron aus Köln am Beispiel urheberrechtlicher Abmahnungen des Herrn Ralf Arnold (Fronreute / Staig):

Der Rechtsanwalt Rainer Buttron aus Köln spricht eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen für die unten genannten Rechteinhaber, z.B. Herrn Ralf Arnold, aus. Rechtsanwalt Rainer Buttron macht hierbei Urheberrechtsverletzungen im Namen des Herrn Ralf Arnold beispielsweise an Fotos und Bildern (z.B. als Produktfotos bei eBay und Amazon) geltend. Von Rechtsanwalt Rainer Buttron wird primär und sofort die Abgabe einer Unterlassungserklärung,  Auskunft, Schadensersatz sowie Kostenerstattung gefordert. Nach entsprechender Auskunfterteilung und Berechnung des Schadensersatzes erklärt sich Rechtsanwalt Rainer Buttron mit Zahlung eines Vergleichsbetrages einverstanden. Nach Erhalt der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrages wäre die Angelegenheit damit abgeschlossen, so Rechtsanwalt Buttron. Vorsicht! Wird eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben, so droht die tatsächliche Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens z.B. vor dem Landgericht Köln (so hier in einem vorliegenden Fall geschehen).

Der Rechtsanwalt Rainer Buttron spricht u.a. Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber aufgrund verschiedener urheberrechtlicher Rechtsverletzungen aus:

  • Arnold, Ralf (aus Fronreute/Staig) | Werk: Fotos, Bilder z.B. als Produktfotos bei Amazon und eBay
  • Merkur Handels- und Verwaltungsgesellschaft für Lizenzen, Beteiligungen und Liegenschaften Ltd. | Werk: Fotos u. Bilder bei z.B. eBay als Produktfotos

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoß im Internet durch Rechtsanwalt Buttron erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

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