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Pixel Law Rechtsanwälte (pixel.law)

in Urheberrecht

Urheberrecht – Abmahnungen Pixel Law Rechtsanwälte GbR (pixel.law) , bspw. im Auftrag von Benjamin Thorn, Gabi Schmidt und Peter Kirchhoff, Bildnutzung:

Die Pixel Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch (pixel.law) aus Berlin sprechen eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen aus. beispielsweise für Herrn Benjamin Thorn, Frau Gabi Schmidt und Herrn Peter Kirchhoff bzw. für die etwaig anderen unten genannten Rechteinhaber. Die Pixel Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch machen hierbei Urheberrechtsverletzungen beispielsweise an Fotos und Bildern geltend. Von den Pixel Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.  Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages als Schadensersatz erklären sich die Pixel Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch einverstanden. Nach Erhalt der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrages wäre die Angelegenheit damit abgeschlossen, so die pixel.Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch.

Die Pixel Law Rechtsanwälte Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch (pixel.law) aus Berlin mahnen u.a. die folgenden Werke ab:

  • Benjamin Thorn | Foto- bzw. Bildnutzung
  • Gabi Schmidt| Foto- bzw. Bildnutzung
  • Peter Kirchhoff | Foto- bzw. Bildnutzung

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und vorschnell. Etwaig beigefügte Entwürfe einer Unterlassungserklärung der Pixel Law Rechtsanwälte (pixel.law) sollten in keinem Fall einfach so ungeprüft unterschrieben werden. Diese sind oft weiter gefasst als juristich notwendig für die Betroffenen. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten und agieren dann. Gerne helfe ich Ihnen hierbei. Tel.: 02234 / 914 371.

ACHTUNG!

Es ist davon auszugehen, dass die abmahnenden Rechteinhaber mit Ihren Anwaltskanzleien die Einhaltung eventuell abgegebener Unterlassungserklärung nach einige Zeit genau beobachten und überprüfen. Stellen Sie also sicher, dass die beanstandeten Bilder tatsächlich nicht mehr im Internet verfügbar und wirklich vom Server gelöscht sind! Ansonsten drohen weitere Abmahnungen mit Geltendmachung der jeweiligen Vertragsstrafe aus der abgegebenen Unterlassungserklärung. Dies ist meist teurer als die Kosten zur ursprünglichen Abmahnung.

Sollten auch Sie hier Betroffen sein, und ein Schreiben der Pixel Law Rechtsanwälte (pixel.law) erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne. Tel.: 02234 / 914 371.

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