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MMC Marketing Ltd mit Rechnungen für Bürger-Info der BDN Media

in BDN Media TR, Media Marketing LTD, MMC Ltd (Hamburg & London)

Abzocke durch Rechnungen der MMC Marketing Ltd. aus Hamburg bzw. London für das Druckobjekt „Bürger-Info“ der BDN Media, TR:

MMC Marketing Ltd: „Kölner Masche“ bzw. „Fax-Masche“ – Zuerst stehen Trickanrufe:

MMC Marketing Ltd.: Die MMC Marketing Ltd. aus Hamburg (Headoffice der MMC Ltd. soll in London sein) macht mit der sogenannten „Kölner Masche“ bzw. „Fax-Masche“ auf sich aufmerksam. Hierbei bedient sich die MMC Marketing Ltd. wohl einer türkischen Werbeagentur, nämlich der BDN Media, TR. Im Visier sind insbesondere Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler, Vereine und Handwerker etc., die in der Vergangenheit in Broschüren von Dritten, z.B. von Stadtverwaltungen etc., regelmäßig Anzeigen inseriert hatten. 

Zunächst erhalten die Betroffenen Anrufe, in denen auf die bisherigen Anzeigen Bezug genommen wird. Es wird also der Eindruck erweckt, dass es sich um bestehende Inserate und Anzeigen handele. Man kündigt sodann ein Formular an, welches unterschrieben zurück gesandt werden müsse. Ansonsten könne die Anzeige bzw. das Inserat in der nächsten Ausgabe nicht veröffentlicht werden.

Ähnliches kann aktuell während der „Coronazeit“ von der Media Marketing Ltd. beobachtet werden. 

 

MMC Marketing Ltd., BDN Media bzw. Media Marketing Ltd. – Das Formular kommt per Fax oder per Email

Im Anschluss daran erhalten die Betroffenen ein Formular der BDN Media entweder per Fax oder per Email zugesandt. Darin enthalten sind tatsächlich auch die bisher verwendete Anzeige sowie viel schwer leserliches „Kleingedruckte“, aufgeteilt in 2 Blöcken. Das Formular solle man unterschrieben z.B. gebührenfrei / kostenlos per Fax zurück an Faxnummer „0800-724 1763“ der BDN Media zurück senden. Gerade mit dem Abdruck der bisher verwendeten Anzeige wird insgesamt der Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um eine bereits bestehende Anzeige des betreffenden Unternehmens handele. Dem ist jedoch tatsächlich nicht so.

 

Tatsächlich jedoch „versteckte“ Anzeigensofferte im Druckobjekt „Bürger-Info“:

Bei intensiver und sorgfältiger Lektüre des Formulars entpuppt sich dieses als Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Schaltung einer neuen Werbeanzeige, nämlich im Druckobjekt „Bürger-Info“. Das Anzeigenfeld soll grundsätzlich 399,00 EUR pro Anzeige kosten, zzgl. einer etwaigen Satzpauschale von 149,00 EUR, einer etwaigen Farbpauschale von 199,00 EUR sowie Versandkosten von 28,00 EUR.  Die Satzpauschale und die Farbpauschale können eventuell als gesonderte Vereinbarung im Formular weiter unten entfallen.

Die Laufzeit für die Anzeige bei der BDN Media soll mindestens 1 Jahr betragen und 3 Anzeigen beinhalten. Im Jahr soll damit die dreimalige Schaltung der Anzeige einen Betrag von 1.197,00 EUR zzgl. Versand und etwaigen vorgenannten Pauschalen kosten. Die sogenannte „Bürger-Info“ soll dann durch die Deutsche Post AG durch eine entsprechende Postwurfsendungen in einem bestimmten Verteilungsgebiet verteilt werden. Ob dies tatsächlich und im richtigen Verteilungsgebiet erfolgt, kann hier nicht beurteilt werden. 

 

MMC Marketing Ltd. & BDN Media TR – Bei Unterschrift folgt Rechnung der MMC Ltd.

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Liest man hingegen in der Hektik des Alltages das Formularschreiben der BDN Media TR zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info“ nicht sorgfältig und sendet es unterschrieben an diese zurück, so ist man in die Falle getappt. Kurze Zeit später erhält man dann eine Rechnung von der MMC Marketing Ltd. aus Hamburg, weil man angeblich einen  Vertrag mit der BDN Media TR zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info“ über 3 Anzeigenschaltungen innerhalb 1 Jahres zum Preis von netto 399,00 EUR jährlich, also knapp 1.197,00 EUR netto, abgeschlossen habe. Hinzu können etwaige Satz- und Farbpauschalen berechnet werden. Kündigt man den Vertrag nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragslaufende, so verlängert er sich nach Auffassung der MMC Marketing Ltd. und der BDN Media TR um ein weiteres Jahr.

 

Später ggf. Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten:

Zahlt man diesen Betrag  nicht an die MMC Marketing Ltd. bzw. die BDN Media TR zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info“, ist mit Inkassoschreiben durch Inkassofirmen o.ä. zu rechnen. Eventuell später werden auch Rechtsanwälte eingeschaltet. Diese  versuchen anschließend die Betroffenen unter Druck zu setzen, damit diese  doch an die MMC Marketing Ltd. bzw. die BDN Media TR zur Anzeigenschaltung im Druckobjekt „Bürger-Info“ zahlen.

 

Bisheriges Fazit zur MMC Marketing Ltd. bzw. der BDN Media TR:

  • Lassen Sie  sich durch die MMC Marketing Ltd. bzw. die BDN Media TR nicht einschüchtern!
  • Zahlen Sie nicht und unterschreiben Sie nichts!
  • Kontaktieren Sie die MMC Marketing Ltd. und die BDN Media nicht!
  • Lassen Sie sich hier durch einen  Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Sie handeln.

 

Spätestens mit Erhalt  eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen  Rechtsverluste. Gerne berate und vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen hier.

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