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KLAKA Rechtsanwälte und die BMW AG

in Abmahnende Rechtsanwälte, KLAKA Rechtsanwälte, Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Markenrecht & Wettbewerbsrecht
Abmahnungen KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG:

KLAKA Rechtsanwälte | Anwälte KLAKA | BMW | Markenrechtsverletzung | Wettbewerbsverletzung

 

Markenrecht - KLAKA Rechtsanwälte & BMW AG

Markenrecht

Was wird moniert?

Die KLAKA Rechtsanwälte aus München sprechen markenrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche  Abmahnungen beispielsweise für die BMW AG aus München aus. Die KLAKA Rechtsanwälte machen hierbei u.a. Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße im Auftrag der BMW AG aus. Betroffen sind die Einfuhr von nicht lizensierten Autoersatzteilen bzw. Autoteilen (wie z.B. von Emblemen) nach Deutschland.

Darüber hinaus sind die Nutzung nicht lizensierter Logos auf Internetplattformen wie eBay usw. betroffen. Von den Rechtsanwälten KLAKA werden Verstöße gegen die Wort-Bildmarke “BMW, “Mini” sowie “M” und entsprechender Logos moniert. Diese seien ebenfalls als Bildmarken markenrechtlich geschützt.

 

Was wird von den KLAKA Anwälten gefordert?

Von den KLAKA Rechtsanwälte wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dies stellt im ersten Moment wohl den gefährlichsten und risikoreichsten Anspruch gegenüber dem Betroffenen dar. Daneben werden Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz begehrt.  Die von den KLAKA Anwälten geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen der BMW AG.  Im Rahmen der Kostenerstattung fordern die KLAKA Rechtsanwälte nicht selten bereits Rechtsanwaltskosten in Höhe von netto 4.299,50 EUR aus einem angesetzten Streitwert von 400.000,00 EUR, so jedenfalls in einem hier vorliegenden Fall.

 

Für wen sprechen die KLAKA Anwälte sonst noch Abmahnungen aus?

Die KLAKA Rechtsanwälte aus München versenden u.a. Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber und Verstöße aus:

 

  • BMW AG (München) | Angebot von nicht lizensierten Autoteilen, wie z.B. Emblemen etc. sowie der LOGO Nutzung auf Internetplattformen wie bspw. eBay etc.
  • BMW AG (München) | Angebote auf eBay unter Verwendung der Nennung der Marke “Mini”, “M” oder ähnlich auf Internetplattformen wie bspw. eBay etc.
  • BMW AG (München) | Einfuhr nach Deutschland von nicht lizensierten Autoteilen, wie z.B. Emblemen etc.
  • Longchamp SAS (Paris) | Unlauterer Vertrieb von nachgeahmten Handtaschen (Le Pliage)

 

Wie sollte man sich bei einem Abmahnschreiben der KLAKA Rechtsanwälte im Namen der BMW AG verhalten?

Sind auch Sie betroffen? Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoß an der Marke „BMW“ oder ähnlich im Internet durch die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Dann handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt!

Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf. Lassen sich – gerade im Markenrecht – vielmehr vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. So können Fehler vermieden werden. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Darüber hinaus können diese auch unter Umständen als Schuldeingeständnisse gewertet werden. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit.

 

Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.
(Dieses erste Telefonat ist natürlich kostenlos.)

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