Internetrecht
Internetrecht | IT-Recht | Onlinerecht | EDV-Recht
Das Internetrecht, IT-Recht bzw. Onlinerecht ist vielfältig. Neben einer Vielzahl von Rechtsgebieten ist u.a. das EDV-Recht, Urheberrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht darin enthalten.
EDV-Recht
Zum EDV-Recht gehören insbesondere Gestaltung von Softwareverträgen, Hardwareverträgen, Lizenzverträgen, Dienstleistungsverträgen, Vertriebsverträgen, Verträgen mit Mitarbeitern und Gesellschaftsverträgen.
Internetrecht | IT-Recht
Hierzu gehören die Gestaltung von Content-Verträgen (Webdesign-Verträge u. Webdesign-Pflegeverträgen), Hosting-Verträgen (Webhosting), Domain-Verträgen (Domainservice, Domainregistrierung und Domainhosting), Portalverträge sowie Shop-Systeme, Allgemeine Geschäftsbedingunen (AGB), Cloud Computing, Datenschutz sowie Informationspflichten (z.B. Impressum).
Internetrecht | IT-Recht – Abmahnungen
Neben entsprechenden Vertragsgestaltungen spielen in dem Bereich des Internetrechts bzw. IT-Rechts auch Abmahnungen eine nicht unerhebliche Rolle. Ausgesprochen werden Abmahnungen oft unter folgenden Gesichtspunkten:
- Domainstreitigkeiten | Markenrecht, Namensrecht;
- Fotos, Bilder, Produktfotos etc: Auf eigenen Websites, Shops, bei Ebay, bei Amazon, bei Dawanda etc. | Urheberrecht;
- Homepage: AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen) etc. | Wettbewerbsrecht;
- Homepage: Nutzungsbedingungen | Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht;
Für alle Abmahnungen gilt:
Handeln Sie wohlüberlegt und nicht vorschnell. Die in der Abmahnung vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung (Unterlassungserklärung) des gegnerischen Anwaltes sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Meist verpflichten die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu mehr als tatsächlich notwendig ist. Daher sollte allenfalls und lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE.) abgegeben werden. Lassen Sie sich durch einen hierin erfahrenen Rechtsanwalt beraten.
Internetrecht | IT-Recht – Abofallen
Ein beliebtes Thema sind nach wie vor die sogenannten Abofallen. Hier werden Internetnutzer durch kostenlose Angebote gelockt und anschließend vermeintliche Abonnementverträge abgeschlossen. Ähnliches existiert auch im Bereich kostenloser Email-Adressen und der vermeintlicher Buchung / Bestellung von sogenannten Premiumdiensten.