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Image Law: Abmahnung wegen Fotonutzung

in Abmahnende Rechtsanwälte, Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Urheberrecht

Abmahnung der Image Law Rechtsanwaltkanzlei wegen unbefugter Fotonutzung im Internet

Image Law Rechtsanwaltskanzlei: Sie haben Post von der Image Law Rechtsanwaltskanzlei (Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter) aus Hamburg erhalten?

Dann liegt Ihnen wahrscheinlich ein Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung an Fotos und Bildern in den Händen. Die Forderungen, die die Image Law geltend macht, sollten Sie allerdings nicht zu voreiligen Handlungen veranlassen. Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren.

 

Worum geht es konkret? Was wird von Image Law geltend gemacht?

Datenschutzrecht, Internetrecht & Urheberrecht Köln - Post Rechtsanwalt Image Law

Image Law Rechtsanwaltskanzlei versendet Abmahnungen im Namen der AFP Agence France-Presse GmbH wegen unerlaubter Fotonutzung im Internet.

Die Image Law Rechtsanwaltskanzlei schreibt Betroffene im Namen der AFP Agence France-Presse GmbH mit Sitz in Berlin an. Behauptet werden Urheberrechtsverletzungen durch den Betroffenen, z.B. durch unbefugte Nutzung von Fotos und Bildern im Internet. An diesen habe die AFP Agence France-Presse GmbH die ausschließlichen Lizenzrechte für Deutschland.

Es werden vornehmlich Schadensersatzansprüche zum Lizenzschaden sowie Ansprüche zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Hingegen werden Unterlassungsansprüche nicht geltend gemacht. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird vom Betroffenen in der Sache nicht gefordert, jedenfalls nicht in der hier vorliegenden Abmahnung.

Das hier vorliegende Abmahnschreiben der Image Law ist insgesamt recht kurz gehalten (nur 2 Seiten zzgl. Anlagen), im Vergleich zu anderen hier bekannten Foto-Abmahnungen schon fast ungewöhnlich kurz. Der hierin geltend gemachte Schadensersatz beläuft sich für eine Fotonutzung auf 531,00 EUR zzgl. eines Zuschlages von 50% aufgrund behaupteten unterlassenem Bildquellennachweises von 365,60 EUR, zusammen also hier  796,50 EUR.

Hinzu treten Rechtsverfolgungskosten von brutto 147,56 EUR, welche anhand des geltend gemachten Schadensersatzanspruches als Gegenstandswert zugrunde gelegt sind.

Für den Eingang der daraus resultierenden Gesamtsumme wird sodann eine Frist von circa 10 Tagen gesetzt. Mit Eingang des Betrages würde die Angelegenheit – so die Image Law Rechtsanwaltskanzlei – ihre vollständige Erledigung finden. 

 


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