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IDO Interessenverband

in Internetrecht, Wettbewerbsrecht

Internetrecht | Wettbewerbsrecht – Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstößen:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen (nachfolgend IDO Interessenverband) versendet wettbewerbsrechtliche  Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet z.B. bei eBay, Amazon, Dawanda und sonstigen Online Shops. In der Regel werden die Abmahnungen per Einwurf-Einschreiben versandt. Der IDO behauptet hierbei circa 1.800 Mitglieder zu haben. Zu den Mitgliedern zählten beispielsweise Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen etc. Ziele des Verbandes seien u.a. die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen.

Monierte Wettbewerbsverstöße:

Der IDO macht hierbei Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel  (z.B. insgesamt auf Ebay, Amazon, Dawanda etc.) geltend. Als wettbewerbswidrig moniert der IDO Interessenverband u.a. fehlende Belehrungen zum Muster-Widerrufsformular, fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, fehlende Verweise auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (ODR Verordnung, OS-Plattform), fehlende Angaben zum Vertragsschluss, Verwendung unwirksamer AGB Klauseln (z.B. Schriftformerfordernis von „Nebenabreden“) sowie fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung. Weiter wird von dem IDO Interessenverband primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hierzu ist ein Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt. Daneben fordert der IDO eine Kostenerstattung in Höhe von 232,05 EUR brutto, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Unterlassungserklärung:

Für den Fall, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehe, müsse der Betroffene mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche durch den IDO Interessenverband rechnen. Hierzu müßte dann der IDO die Sache an eine Rechtsanwaltskanzlei abgeben. Dies ist ernst zu nehmen, da der IDO Interessenverband durchaus die behaupteten Unterlassungsansprüche in gerichtlichen  Verfahren geltend macht.

Gerügte Wettbewerbsverletzungshandlungen:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht unter anderem Abmahnungen bezüglich der folgenden Verletzungshandlungen im Internet aus:

  • AGB Klauseln | Abmahnung wegen Verwendung unwirksamer AGB Klauseln (bspw. „Schriftformerfordernis“ bei Nebenabreden ggü. Verbrauchern)
  • ODR-Verordnung, OS-Plattform | Abmahnung wegen fehlender Hinweise / Verweise auf die OS-Plattform der EU Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Widerrufsbelehrung | Abmahnung wegen fehlendem Hinweis / Belehrung über das Muster-Widerrufsformular  insgesamt z.B. bei Ebay
  • Widerrufsbelehrung | Abmahnung wegen fehlender bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrungen  insgesamt z.B. bei Ebay
  • Vertragsschluss | Abmahnung wegen fehlender Angaben zum Vertragsschluss z.B. bei Ebay
  • Vertragstextspeicherung | Abmahnung wegen fehlender Angaben zur Vertragstextspeicherung z.B. bei eBay

Betroffene Branchen:

Zu den betroffenen Branchen gehören insbesondere die nachfolgenden. Doch ist zu berücksichtigen, dass der IDO Interessenverband aus hiesiger Sicht ein Abmahnverein ist. Daher sind viele weitere Branchen denkbar und abmahngefährdet.

  • Autoersatzteile (KfZ- und Motorradzubehöhr)
  • Bücher und CDs
  • Bürobedarf
  • Dekorationsartikel
  • Elektroartikel
  • Haushaltswaren
  • Immobilienmakler
  • Parfüm und Kosmetik
  • Pflanzen
  • Rechtsdienstleister
  • Schmuck
  • Spielzeug
  • Textilwaren
  • Tier- und Zoohandel
  • Werkzeuge

Fazit:

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und vorschnell! Der der Abmahnung beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft einfach unterschrieben und an den IDO zurück gesandt werden. Oft sind die beigefügten Entwürfe von Unterlassungserklärung juristisch weitergehend als konkret notwendig. Ferner ist zu beachten, dass das eigentliche Risiko hier nicht in der Zahlung der Kosten von 232,05 EUR liegt. Vielmehr ist mit einer späteren Überprüfung der künftigen Angebote des Betroffenen durch den IDO Interessenverband zu rechnen. Wird dann ein Verstoß gegen die abgegebene und eventuell zu weit gefasste Unterlassungserklärung festgestellt, drohen nicht unerhebliche Vertragsstrafen! In einem hier vorliegenden Fall fordert der IDO Interessenverband für einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR.

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