Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV). Datenschutzrecht, Internetrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht & mehr. Onlinerechtsberatung & telefonische Rechtsberatung (Anwalt Hotline). Externer Datenschutzbeauftagter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV). Anwalt Hotline. Anwaltshotline. Telefonische Rechtsberatung. Anwalt Beratung telefonisch. Rechtsberatung telefonisch. Rechtsberatung am Telefon.

Hamann Medien GmbH

in Hamann Medien GmbH Abzocke, Zivilrecht

Hamann Medien GmbH – Abzocke mit Branchenbucheinträgen mit dem Portal “meinbranchenverzeichnis.de”:

Rechnung, Mahnung oder Post vom Anwalt erhalten?

Rechnung oder Post vom Anwalt erhalten? Rufen Sie an!

Bundesweit versendet die Hamann Medien GmbH Formularschreiben mit der Überschrift “Branchenverzeichnis” zur Erfassung von Unternehmensdaten an Unternehmen, Gewerbetreibende, Händler, Freiberufler, Ärzte und Vereine etc. auf dem Internetportal “meinbranchenverzeichnis.de”. Hinter dem Portal “meinbranchenverzeichnis.de” steckt die Hamann Medien GmbH aus Geislingen mit ihrem Geschäftsführer Herrn Theodor Hamann. Diese wurde hierbei erst kürzlich, nämlich am 02.07.2015, gegründet. Die Domäne meinbranchenerzeichnis .de wurde wohl erst am 26.08.2015 registriert. Domaininhaber ist Theodor Hamann.

Mit den Schreiben der Hamann Medien (meinbranchenverzeichnis.de) werden die Angeschriebenen aufgefordert, Ihre Daten zu überprüfen, zu ergänzen, gegebenenfalls zu korrigieren und zu bestätigen. Anschließend soll man das Schreiben unterschrieben z.B. per Fax zurück an die Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) senden. Es wird insgesamt der optische Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um offizielles Schreiben und einen bereits bestehenden Eintrag des betreffenden Unternehmens bei der Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) handele. Dem ist jedoch nicht so.

Bei intensiver und sorgfältiger Lektüre des Schreibens entpuppt sich dieses im “Kleingedruckten” als Angebot zum Abschluss eines Vertrages über einen Eintrag in einem Online Branchenbuch, nämlich unter der Domäne “meinbranchenverzeichnis.de”. Die Laufzeit für den Branchenbucheintrag unter meinbranchenverzeichnis.de soll 2 Jahre betragen und pro Jahr 1.188,00 EUR netto (= 12 x 99,00 EUR monatlich) kosten, mithin für 2 Jahre 2.376,00 EUR netto. Das entspricht einem Bruttobetrag von 2.827,44 EUR.

Liest man hingegen in der Hektik des Alltages das Formularschreiben der Hamann Medien (meinbranchenverzeichnis.de) nicht sorgfältig und sendet es ausgefüllt, ergänzt bzw. korrigiert an die Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) zurück, so ist man in die Falle getappt. Kurze Zeit später erhält man dann von der Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) eine Rechnung, weil man angeblich einen  Vertrag mit der Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) über einen 2 jährigen  Eintrag in dem Branchenbuch der Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) zum Preis von 1.188,00 EUR netto jährlich, also 2.376,00 EUR netto für 2 Jahre, abgeschlossen habe.

Zahlt man diesen Betrag  nicht an die Hamann Medien (meinbranchenverzeichnis.de) für den Branchenbucheintrag, ist meist mit Schreiben von Inkassofirmen und später auch Rechtsanwälten zu rechnen. Diese  versuchen anschließend die Bettroffenen unter Druck zu setzen, damit dieser  doch an die Hamann GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) für den Branchenbucheintrag bei der “meinbranchenverzeichnis.de” zahlt. Insgesamt erinnert dies alles an die Vorgehensweise der “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, auch der GES Registrat GmbH aus Berlin (vgl. hier) oder der DR Verwaltung AG aus Bonn (vgl. hier). Es insgesamt dann noch zu beachten, dass es sich bei dem von der Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) behaupteten Vertrag automatisch nach Ablauf der 2 Jahre um 1 weiteres Jahr verlängert, sofern man nicht rechtzeitig (mindestens 3 Monate vorher) kündigt.

Lassen Sie  sich hiervon nicht einschüchtern! Zahlen Sie nicht und unterschreiben Sie nichts! Kontaktieren Sie die Hamann Medien GmbH (meinbranchenverzeichnis.de) nicht! Lassen Sie sich hier durch einen  Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Sie handeln. Spätestens mit Erhalt  eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen  Rechtsverluste. Gerne berate und vertrete ich Sie und Ihr Unternehmen hier.

Update v. 27.01.2016:

Nachdem ich für meine Mandantschaft die Forderung gegenüber der Hamann Medien GmbH mit entsprechendem Vortrag zurückweise, erreichen mich regelmäßig  Stornoschreiben der Hamann Medien GmbH. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit entsprechend richtiger Argumentation  bzw. entsprechendem anwaltlichem Vortrag lohnt sich also durchaus.

468 ad