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Dr. Helbing, Thomas (Grun GmbH)

in Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Internetrecht | Urheberrecht und Wettbewerbsrecht – Abmahnungen Grun GmbH wegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht:

Die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) spricht urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche  Abmahnungen aus. Interessant ist, dass die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) die Abmahnung anscheindend zunächst selbst ausspricht, nicht also direkt durch einen Rechtsanwalt. Die Firma Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) macht hierbei Urheberrechtsverstöße an Bildern und Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel  (z.B. insgesamt auf Ebay etc.) geltend. Als urheberrechtswidrig wird moniert, unerlaubt Fotos verwendet zu haben. Als wettbewerbswidrig moniert die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) u.a. fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie Garantiezusagen mit fehlenden Hinweisen auf die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern. Weiter wird von der Firma Grun primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Daneben fordert sie im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz von brutto 428,40 EUR für ein Foto bei eBay. Rechtsanwaltskosten macht die Firma Grun (Zweigniederlassung Deutschland in München) nicht geltend.

Für den Fall, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehe, behalte sich die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) bereits vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist ernst zu nehmen, da in einem wettbewerbsrechtlichen Fall hier (der Mandant kam erst nach Erhalt eines gerichtlichen Beschlusses des Landgerichts München im einstweiligen Verfügungsverfahren zu mir) die Unterlassungsansprüche in einem gerichtlichen  Verfügungsverfahren geltend gemacht wurden. Im entsprechenden Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München vertrat Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing (München) die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München).

Die Grun GmbH (Zweigniederlassung Deutschland in München) spricht unter anderem Abmahnungen bezüglich der folgenden Verletzungshandlungen im Internet aus:

  • Widerrufsbelehrung | Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrungen  insgesamt z.B. bei Ebay
  • Hinweise gesetzliche Mängelrechte | Abmahnung wegen fehlender Hinweises gegenüber Verbrauchern auf die gesetzlichen Mängelrechte im Rahmen von Garantiezusagen z.B. bei Ebay
  • Fotonutzung | Abmahnung wegen unbefugter Nutzung eines Fotos insgesamt z.B. bei Ebay
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