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Gewerbemietvertrag prüfen lassen. Rechtsanwalt hilft.

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Gewerbemietvertrag prüfen lassen.

Gewerbemietvertrag prüfen lassen:

Viele Gewerbemietverträge beinhalten unvorteilhafte Regelungen und etwaige Fallstricke. Gerade juristische Laien tun sich hier schwer, solche ungünstigen Klauseln in einem Gewerbemietvertrag zu erkennen. Es empfiehlt sich daher schon bereits vor dem Einzug und/oder unmittelbar vor dem Auszug aus einer Gewerbeeinheit den Gewerberaummietvertrag prüfen lassen. Die eigene Rechtsposition nebst etwaig unwirksamer Klauseln wird dadurch erkannt. So ist eine häufig gestellte Frage kurz vor Auszug, ob und in welchem Umfang sogenannte Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen bzw. nachzuholen sind. Oder ob solche Klauseln eventuell unwirksam im Gewerberaummietvertrag vereinbart wurden, der Mieter also nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Dies gilt sowohl aus Mietersicht genauso wie aus der Perspektive des Vermieters. 

 

Gewerbeeinheit anmieten.

Bis man die passende Gewerbeeinheit gefunden hat, kann es etwas dauern. Wenn dann Ihre Suche nach passenden Gewerberäumen erfolgreich war, sollten die Gewerberäume eingehend besichtigt werden. Meldet sich der Vermieter sodann bei Ihnen und teilt mit, dass Sie die Gewerbeeinheit anmieten können, wird er Ihnen einen Gewerbemietvertrag zur Durchsicht und Unterschrift übersenden. 

 

Gewerbemietvertrag durch einen Rechtsanwalt vor Abschluss überprüfen lassen und so nachteilige Klauseln aufdecken.

An dieser Stelle sollten Sie den Gewerbemietvertrag prüfen lassen. Zweckmäßigerweise sollte die Überprüfung des Gewerberaummietvertrages durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden. So erhalten Sie schnell einen Überblick über den Mietvertrag und eine Einschätzung darüber, ob dieser übliche Klauseln enthält, einseitig zugunsten des Vermieters, des Mieters oder für beide Seiten ausgewogen erstellt ist. So werden nachteilige Klauseln für Sie als Mieter oder als Vermieter aufgedeckt und können weiter verhandelt werden.

Haben Sie dagegen den Gewerbemietvertrag bereits unterschrieben und fallen Ihnen im Nachhinein ungünstige Klauseln auf, sind Sie an diesen Mietvertrag mit seinen nachteiligen Klauseln und Regelungen gebunden. Ein „Nachverhandeln“ ist nach Unterschrift normalerweise nicht mehr so einfach möglich. Der jeweils andere Vertragspartner wird sich auf für ihn nachteilige nachträgliche Änderungen in der Regel nicht mehr einlassen. Um so wichtiger ist es also, vor Abschluss den Gewerbemietvertrag prüfen zu lassen. 

 

Gewerberaummietvertrag prüfen lassen: Lassen Sie den Vertrag nach Kündigung und vor Auszug ebenfalls auf die aktuelle Rechtslage hin überprüfen.


Gleiches gilt für die Situation, dass Sie ausziehen wollen und gekündigt haben bzw. unmittelbar vor Ausspruch der Kündigung stehen. Lassen Sie auch hier den Gewerberaummietvertrag prüfen. So erfahren Sie, ob die im Mietvertrag vereinbarten Klauseln, z.B. zu Schönheitsreparaturen, der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und wirksam sind.

Gerade bei älteren Gewerbemietverträgen können die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) unwirksam sein. Folge ist, dass Sie in einem solchen Fall nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. Eine Besenreine Rückgabe der Mietsache ist dann völlig ausreichend. 

 

Durch Rechtsanwalt Schulte den Gewerbemietvertrag prüfen lassen. Zum Pauschalpreis von 249,95 EUR (inkl. MwSt.)

Rechtsanwalt Schulte in Frechen (bei Köln). Beitrag: Gewerbemietvertrag prüfen lassen. Bürogebäude mit kostenlosen Parkplätzen direkt vor dem Eingang.

Rechtsanwalt Schulte (Frechen bei Köln), Kostenlose Parkplätze direkt vor dem Eingang.

Senden Sie mir hierzu den Entwurf bzw. den unterschriebenen Mietvertrag, zB. als PDF Datei, per Email zu. Ein Termin mit Ihrem Erscheinen in meiner Kanzlei ist nicht zwingend notwendig, auf Wunsch aber selbstverständlich möglich.

Die Prüfung erfolgt durch mich als Rechtsanwalt zeitnah zu einem Pauschalpreis von brutto 249,95 EUR (inkl. 19% MwSt.) für einen normalen Gewerbemietvertrag zu einer Gewerbeeinheit, eines Büros, eines Ladenlokals, eines Geschäfts, einer Lagerfläche, eines Stellplatzes und/oder ähnlich (bis zu ca. 15 Seiten) per Vorkasse. Die Vorkasse kann vorab als Banküberweisung oder per PayPal* erfolgen. Für umfangreichere Gewerbemietverträge können daneben individuelle Pauschalen für die Prüfung vereinbart werden.

Anschließend besprechen und erörtern wir den Gewerbemietvertrag zeitnah telefonisch. Gerne rufe ich Sie hierzu nach entsprechender Terminvereinbarung an. Darüber hinaus erhalten Sie natürlich im Nachgang eine postalische Rechnung für die Prüfung des Gewerbemietvertrages für Ihre Unterlagen.

 

* Falls Sie noch kein PayPal Konto haben, können Sie dieses unter www.paypal.de schnell, seriös und einfach einrichten.

 


Oder nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung entweder im Minutentakt über die Hotline oder als Telefonpaket zum Pauschalpreis.

Telefonische Rechtsberatung bis zu 15 Minuten zum Pauschalpreis

Telefonische Rechtsberatung bis zu 15 Minuten zum Pauschalpreis

Nehmen Sie hierzu umgehend – am besten noch heute – Kontakt mit mir auf. Schildern Sie Ihr Problem und erhalten bereits am Telefon eine erste rechtliche Einschätzung mit Handlungshinweisen. Nutzen Sie hierzu schnell und unkompliziert entweder die telefonische Anwaltshotline (über den Dienstanbieter: yourXpert) oder das Telefonpaket T15 zum Pauschalpreis in meinem RechtShop für eine telefonische Rechtsberatung. 

 

Weitere Rechtsprodukte im RechtShop

Sehen Sie sich außerdem gern in meinem rechtshop.ra-schulte.net um, wo Sie informative Rechtsprodukte zu Pauschalpreisen zu verschiedenen Themengebieten finden und buchen können. Eine Vereinbarung eines Termins bei mir in der Rechtsanwaltskanzlei ist hierfür nicht erforderlich. So einfach kann Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt sein.

 

Schönheitsreparaturen bei Auszug:

https://rechtshop.ra-schulte.net/shop/mietrecht/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-bei-auszug-bzw-renovierung-bei-auszug/

 


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