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Apel Weber & Partner Rechtsanwälte

in Apel Weber & Partner (Rechtsanwälte), Markenrecht, Wettbewerbsrecht

Markenrecht & Wettbewerbsrecht – Abmahnungen Rechtsanwälte Apel Weber & Partner z.B. von Fanartikeln des FC Schalke 04 e.V.

Die Apel Weber & Partner Rechtsanwälte sprechen markenrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche  Abmahnungen beispielsweise für den FC Schalke 04 e.V. aus. Die Rechtsanwälte Apel Weber & Partner machen hierbei u.a. Markenrechtsverletzungen, Namensrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße im Auftrag des FC Schalke 04 e.V. beispielsweise an nicht lizensierten Fanartikeln (“Fälschungen” etc.) auf Internetplattformen wie z.B. Ebay und Onlineshops geltend.

 

Was wird konkret moniert und von den Anwälten Apel Weber & Partner geltend gemacht?

Betroffen sind Verstöße gegen Markenrechet und Kennzeichnungsrechte des FC Schalke 04 e.V.. Von den Rechtsanwälten Apel Weber & Partner wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert. Die von den Rechtsanwälten geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen des FC Schalke 04 e.V.  Im Rahmen der Kostenerstattung fordern die Rechtsanwälte Apel Weber & Partner bereits Rechtsanwaltskosten in Höhe von über netto 1.000,00 EUR.

 

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und unterzeichnen Sie nichts ungeprüft. Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Apel Weber & Partner ist weiter gefasst, als notwendig.

 

Für wen werden Abmahnungen der Apel Weber & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen?

Die Rechtsanwälte Apel Weber & Partner sprechen u.a. Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber aus:

 

  • FC Schalke 04 e.V. | Angebot von nicht lizensierten Fanartikeln auf Internetplattformen und Online-Shops.

 

Fazit:

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoß und Wettbewerbsverstoß im Internet erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

 

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