Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV). Datenschutzrecht, Internetrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht & mehr. Onlinerechtsberatung & telefonische Rechtsberatung (Anwalt Hotline). Externer Datenschutzbeauftagter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV). Anwalt Hotline. Anwaltshotline. Telefonische Rechtsberatung. Anwalt Beratung telefonisch. Rechtsberatung telefonisch. Rechtsberatung am Telefon.

Rechtsanwälte Lempe & Kessler iAv Audi

in Markenrecht, Rechtsanwälte Lempe & Kessler

Markenrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Lempe & Kessler im Auftrag der Audi AG:

Rechtsanwälte Lempe & Kessler: Was wird im Namen der Audi AG vorgeworfen?

Markenrecht

Markenrecht

Die Rechtsanwälte Lempe & Kessler sprechen markenrechtliche Abmahnungen beispielsweise für die Audi AG aus. Die Rechtsanwälte Lempe & Kessler machen hierbei u.a. Markenrechtsverletzungen im Auftrag der Audi AG geltend. Beanstandet wird beispielsweise das Angebot von nicht lizensierten Produkten (Fälschungen bzw. Plagiaten) auf der Internetplattform eBay. Betroffen sind Verstöße gegen die Marke „Audi“. Audi sei markenrechtlich geschützt. 

 

Was fordern die Rechtsanwälte Lempe & Kessler im Namen der Audi AG?

Von den Rechtsanwälten Lempe & Kessler wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb kurzer Frist, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert.  Die von den Rechtsanwälten Lempe & Kessler geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen der Audi AG.  Im Rahmen der Kostenerstattung fordern die Rechtsanwälte Lempe & Kessler die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von beispielsweise netto 2.305,40 EUR. Dies entspricht Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aus einem angesetzten Streitwert von bis zu 155.000,00 EUR. Markenrechtliche Abmahnungen können teuer sein. Man sollte sie unbedingt ernst nehmen und sich von Anfang an richtig verhalten, so auch das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lempe & Kessler. Hierbei sollte man selbstverständlich wirtschaftliche Gesichtspunkte ebenfalls im Auge behalten.

 

Wie sollte man sich bei einem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Lempe & Kessler im Namen der Audi AG verhalten?

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoß an der Marke „Audi“ im Internet durch die Rechtsanwälte Lempe & Kessler erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich – gerade im Markenrecht – vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Darüber hinaus können diese auch unter Umständen als Schuldeingeständnisse gewertet werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der Abwehr bzw. Regulierung der Abmahnung von den Rechtsanwälten Lempe & Kessler. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

 

468 ad