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Habibi Media GmbH

in Habibi Media Abzocke, Internetrecht, Rechtsanwalt Erik Hammer

 

Habibi Media GmbH (habibi.de) aus Chemnitz mit ihrem Geschäftsführer David Jähn – Abofallen, Abzocke im Internet (Internet-Abzocke und ungewollte Abonnements):

Mahnung von der Habibi Media GmbH erhalten?

Rechnung von der Habibi Media GmbH erhalten? Rufen Sie an!

Durch die Habibi Media GmbH (habibi.de), Neefestr. 88 in 09116 Chemnitz, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr David Jähn, werden Internetnutzer auf Internetportale wie z.B. ”habibi.de” gelockt. Oft  geschieht dies auch durch entsprechende Werbeanzeigen der Habibi GmbH (habibi.de) im Internet. So berichten Mandanten, dass sie beispielsweise über Werbeanzeigen bei Facebook auf die Internetportale  der Habibi Media (habibi.de) geleitet wurden. Um dort aber nähere Informationen über die zuvor beworbenen Dienstleistungen abrufen zu  können, ist allerdings eine Anmeldung bzw. Registrierung auf dem  Internetportal der Habibi (habibi.de) zwingend erforderlich. Ansonsten gelangt man nicht zu den beworbenen Dienstleistungen und  Produkten der Habibi Media GmbH (habibi.de).

 

Registrierung / Anmeldung, Falle und Vertragsabo

Für die Registrierung sind Angaben wie  Firma, Name, Anschrift, Email-Adresse, Geburtsdatum etc. erforderlich. Das Angebot der Habibi GmbH (habibi.de) soll sich an Verbraucher sowie an Gewerbetreibende richten. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann von der  Habibi Media (habibi.de) eine Rechnung, weil man angeblich einen  Vertrag mit der Habibi Media GmbH (habibi.de) zunächst über 14 Tage für einen Testzugang für 1,00 EUR und sodann ein  2 jähriges  Abonnement  abgeschlossen haben soll. Das jährliche Entgelt soll hierbei 98,00 EUR betragen. Hinzu tritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 59,00 EUR, mithin für  256,00 EUR für 2 Jahre. Zahlt man diesen Betrag  nicht an die Habibi Media GmbH (habibi.de), folgt eine Vielzahl weiterer Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (beispielsweise per Email). Kündigt man den behaupteten Vertrag nicht rechtzeitig mit 2 Monaten zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums, so soll sich der Vertrag automatisch mit der Habibi Media GmbH (habibi.de) um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Beispiel einer Zahlungsaufforderung

Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch die Habibi Media GmbH (habibi.de):

HabibiMediaGmbH-Zahlungsaufforderung

 

Mögliche weitere Schritte der Habibi

Nach hiesiger Auffassung ist wohl damit zu rechnen, dass künftig  Inkassofirmen und/oder Rechtsanwälte von der Habibi Media GmbH (habibi.de) eingeschaltet werden, um den behaupteten Forderungen der Habibi Media GmbH (habibi.de) Nachdruck zu verleihen und die vermeintlichen Forderungen im Namen der Habibi Media GmbH (habibi.de) durchzusetzen. Üblicherweise versuchen Inkassofirmen dann den Betroffenen unter Druck zu setzen, damit dieser doch bezahlt.

 

Das Vorgehen ähnelt ganz stark der Abo Falle der damaligen B2B Technologies Chemnitz GmbH. Diese hatte im Übrigen die gleiche Anschrift wie die Habibi Media GmbH (habibi.de).  Auch dort war Herr David Jähn Geschäftsführer. Es handelt sich also um alte Bekannte im “Abo-Geschäft”.

 

Lassen Sie  sich hiervon nicht einschüchtern! Zahlen Sie nicht! Kontaktieren Sie die Habibi Media GmbH (habibi.de) nicht! Lassen Sie sich hier durch einen  Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Sie handeln. Spätestens mit Erhalt  eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen  Rechtsverluste.

 

Update vom 08.03.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer:

Mittlerweile versendet Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig anwaltliche Mahnschreiben im Auftrag der Habibi GmbH (habibi.de). Nach Rechtsanwalt Erik Hammer soll der Betroffene sich bei einem Premium-Service unter habibi.de angemeldet haben. Laut Rechtsanwalt Erik Hammer handele es sich hierbei um eine kostenpflichtige Registrierung mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Gefordert werden von Rechtsanwalt Erik Hammer im Namen der Habibi (habibi.de) inklusive Nebenforderungen knapp 240,00 EUR. Hierdurch sollen Betroffene aus meiner Sicht durch den anwaltlichen Briefkopf des Rechtsanwalts Erik Hammer „beeindruckt“, unter Druck gesetzt werden und doch noch zur Zahlung bewegt werden. Wenn auch Sie betroffen sind und ein anwaltliches Mahnschreiben von Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig bekommen haben, helfe ich Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an! Tel.: 02234 / 914 371.

 

Update vom 05.04.2016 – Rechtsanwalt Nikolai Zutz:

Ein neuer Rechtsanwalt ist für die Habibi GmbH tätig, nämlich Rechtsanwalt Nikolai Zutz aus Osnabrück. Dieser beantragt z.B. beim Amtsgericht Wedding für die Habibi GmbH gerichtliche Mahnbescheide in Höhe von 158,00 EUR zzgl. Nebenforderungen, Kosten und Zinsen. Weiter fällt auf, dass sich die im gerichtlichen Mahnbescheid angegebene Anschrift der Habibi Media GmbH nun auf Yorckstraße 71 in 10965 Berlin geändert hat.

 

Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht fristgerecht, drohen Rechtsverluste! Spätestens jetzt sollte man sich gegen die dort behaupteten Forderungen der Habibi GmbH zur Wehr setzen. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

 

Update vom 08.04.2016 – shopping-magazin24.de:

Im Unterschied zu bisher versendet die Habibi GmbH nun Rechnungen in Höhe von 279,00 EUR für ein vermeintlich abgeschlossenes Abo unter shopping-magazin24.de oder billiger-shopping24.de. Behaupteter Vertragsschluss soll beiswielsweise im März 2016 gewesen sein. Es wird eine Jahresgebühr für das 1. – von wahrscheinlich mehreren „Vertragsjahren“ – von 279,00 EUR gefordert. Als Anschrift der Habibi wird hier wieder Neefestraße88 in 09116 Chemnitz genannt. Aus hiesiger Sicht ist das alles für den Betroffenen verwirrend.

 

Update vom 27.04.2016:

Die Habibi GmbH scheint tatsächlich nun in die Yorckstraße 71 in 10965 Berlin umgezogen zu sein. Jedenfalls wird diese Anschrift nun in automatisierten Emails der Habibi GmbH, z.B. bei der Bestätigung zum Widerruf/zur Kündigung des Testaccounts, von der Habibi genannt. Gleich Anschrift erscheint nun auch auf der Impressumsseite der Firma.

 

Habibi Media GmbH Update vom 04.05.2016 – einkaufsmagazin24.de und einkaufsmagagzin48.de:

Ein neues Portal der Habibi Media GmbH ist wohl dazu gekommen, nämlich: einkaufsmagazin24.de sowie einkaufsmagazin48.de.

 

Update vom 16.06.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer fügt Urteile seinen Schreiben an:

Derzeit versendet Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig wieder anwaltliche Mahnschreiben im Auftrag der Habibi Media GmbH. Dem Schreiben beigefügt sind verschiedene Urteile von Amtsgerichten (AG Frankfurt a.M., AG Rosenheim und 2x AG Chemnitz) sowie Berichte über staatsanwaltschaftliche Verfahren (StA Darmstadt u. StA Aschaffenburg). Hiermit soll meiner Ansicht nach Eindruck erweckt werden, dass die Forderungen der Habibi Media GmbH berechtigt seien. Überschrieben ist das Ganze mit der Überschrift: „Zivilrechtliche Fragen der Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge über einen Premium-Zugang bei habibi.de“. Den dort genannten Aktenzeichen zur Folge handelt es sich um erstinstanzliche Urteile und Verfahren aus den Jahren 2010 bis 2011. Die Habibi wurde jedoch wohl erst am 05.10.2015 gegründet (Datum der Ersteintragung laut unternehmensregister.de), d.h. die dort genannten Fälle können gar nicht die Firma Habibi konkret betreffen. Meiner Ansicht nach soll hierdurch nur wieder erneut Druck durch Herrn Rechtsanwalt Erik Hammer auf die Betroffenen ausgeübt werden, damit diese doch noch bezahlen.

 

Habibi – zitierte Urteile v. RA Erik Hammer

 

Update v. 16.07.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer ist nun Geschäftsführer der Habibi Media

Laut www.unternehmensregister.de hat die Habibi Media GmbH ihren Sitz wieder offiziell von Berlin nach Chemnitz in die Neefestr. verlegt. Gleichzeitig hat die Habibi einen neuen Geschäftsführer, nämlich Herrn Erik Hammer aus Leipzig. Genau dieser hatte bisher die vermeintlichen Forderungen der Habibi Media anwaltlich gegenüber den Betroffenen geltend gemacht.

 

Update v. 26.10.2016 – Habibi Media GmbH: Neue Rechnungen (2. Vertragsjahr)

Betroffenen erhalten dieser Tage erneut Rechnungen der Habibi Media GmbH. Verschickt werden die Rechnungen durch Rechtsanwalt Erik Hammer, der sich nun als „hammer inkasso“ bezeichnet. Die Rechnung der Habibi rechnet das vermeintlich 2. Vertragsjahr ab . Die Rechnungshöhe beträgt 98,00 EUR.

 

Fazit: Was also tun?

Reagieren Sie. Reagieren Sie aber richtig, auch taktisch richtig gegenüber der Habibi Media GmbH. Hierbei helfe ich Ihnen gerne.



Rufen Sie an: Tel.: 02234 / 914 371

 

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