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Rechtsanwaltskosten – Rechtsanwalt Frechen

Rechtsanwaltskosten

Hier erfahren Sie, welche Rechtsanwaltskosten bei mir entstehen werden, d.h. was Sie meine anwaltliche Dienstleistung kosten wird. Generell müssen Sie bei mir zwischen einem zivilrechtlichen Mandat und einem strafrechtlichen Mandat unterscheiden. Zivilrechtlich stehen Ihnen generell 3 Optionen zur Auswahl (vgl. I. Nr. 1-3). Dagegen werde ich in Strafsachen für Sie nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig (vgl. II.).

 

I. Rechtsanwaltkosten in Zivilsachen

1.  Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Ohne spezielle Vereinbarungen rechne ich jeden einzelnen Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das sind in Deutschland die gesetzlichen Mindestgebühren für Anwälte. Je nach Tätigkeitsumfang und Streitwert (Gegenstandswert) fallen bestimmte nach dem Gesetz definierte Gebühren bei mir an. Diese Abrechnungsweise ist der Regelfall zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Näheres über das RVG erfahren Sie hier. Den Gesetzestext finden Sie z.B. hier.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erstattet Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung Anwaltsgebühren nur in Höhe nach dem RVG abzüglich eines zwischen Ihnen und der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes.

 

2. Vereinbarungen von Pauschalpreisen

Wenn es Ihnen lieber ist, können wir auch individuelle Pauschalpreise für Ihren Fall vereinbaren. Gerade im außergerichtlichen Bereich kann das sinnvoll sein.

 

3. Rahmenverträge für Unternehmer

Darüber hinaus können wir gerne individuelle Rahmenverträge für eine Abrechnung vereinbaren. Diese sollten zu Ihnen passen. Denkverbote gibt es daher grundsätzlich hier nicht. Allerdings sollte alles seriös und legal bleiben.

Hier kommen speziell Stundensatzvereinbarungen für die Vertretung sowie monatliche Beratungspauschalen für die reine Beratung in Betracht.

 

a. Vereinbarung nach Stundensatz

Gerne können wir eine individuelle Stundensatzvereinbarung treffen. Diese beinhaltet die Beratung und die Vertetung in einem bestimmten Fall. Es wird nach angefallener Zeit abgerechnet.

 

b. Beratungs Flatrate

Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen könnte ich jeden Monat für sämtliche Ihrer rechtlichen Fragestellungen ohne Zeitbegrenzung mit Rat zur Verfügung stehen. Darin beinhaltet könnten z.B. Fragestellungen aus den folgenden Bereichen sein:

 

  • Arbeitsrecht
  • B2B: Käufer-Lieferantenbeziehungen
  • Datenschutzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Inkasso und Forderungseinzug
  • Internetrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Hilfe bei Bußgeldbescheiden)
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Zivilrecht und mehr.

 

Wenn ich für Sie oder Ihr Unternehmen darüber hinaus nach außen hin gegenüber Dritten vertreten soll, würde das für den jeweiligen Einzelfall extra nach dem RVG abgerechent.

Die Kosten für die Beratungs Flatrate würden sich pauschal auf 952,00 EUR brutto (inklusive 19% MwSt. = 800,00 EUR netto) belaufen.

Als Laufzeit der Beratungs Flatrate wären zunächst 6 Monate mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit denkbar. Danach wäre die Beratungs Flatrate jederzeit mit einer Frist 3 Monat zum Monatsende kündbar.

 

c. kleines Beratungsangebot

Alternativ könnte ich Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen jeden Monat für sämtliche Ihrer rechtlichen Fragestellungen bis zu 1 Stunde mit mündlichem Rat zur Verfügung stehen. Die Kosten hierfür würden sich dann pauschal auf einen Betrag von 178,50 EUR brutto (inklusive 19% MwSt. = 150,00 EUR netto) monatlich belaufen. Die Konditionen sind ansonsten wie oben beim umfassenden Beratungsangebot.

 

II. Rechtsanwaltskosten in Strafsachen (Strafverteidiger)

Wenn Sie hingegen strafrechtliche Probleme haben und mich beauftragen möchten, gerne. Allerdings berate und vertrete ich Sie hier nicht auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, sondern nur auf Basis einer Vergütungsvereinbarung.

 

III. Ihre Entscheidung zur Gestaltung der Rechtsanwaltskosten

Welche zivilrechtliche Option für Sie am Besten ist, entscheiden Sie selbst. Im Falle von Einzelaufträgen oder Vertretungen in konkreten Einzelfällen kommen sicherliche eher Abrechnungen nach dem RVG oder nach Pauschalpreisen für Sie in Betracht.

Falls Sie hingegen regelmäßiger rechtlichen Beistand brauchen, machen eine Stundensatzvereinbarungen, die Beratungs Flatrate und/oder ein das kleine Beratungsangebot für Sie eventuell ebenfalls Sinn.

In strafrechtlichen Angelegenheiten werde ich für Sie auf Basis einer Vergütungsvereinbarung tätig.

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Entscheidung. Rufen Sie  einfach an!

 

Telefon: 02234 / 914 371