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Rechtsanwalt Volker Jakob

in Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Urheberrecht & Wettbewerbsrecht – Abmahnungen Rechtsanwalt Volker Jakob (Bad Endbach) an den Beispielen i.A.d. Heider & von der Haar GbR sowie im Namen des Herrn Heinz Scheuren (“Henris-Wohnkultur”)

Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach spricht u.a. Abmahnungen für die Heider & von der Haar GbR sowie für Herrn Heinz Scheuren, handelnd unter “Henris-Wohnkultur”, aus.

Abmahnungen des Rechtsanwalts Volker Jakob im Namen der Heider & von der Haar GbR:

Rechtsanwalt Jakob versendet Abmahnungen im Namen der Heider & von der Haar aus Osnabrück wegen Wettbewerbsverstößen im Internet im Bereich von Kinderspielzeug. Der Rechtsanwalt Volker Jakob macht hierbei Wettbewerbsverletzungen in Internetauktionhäusern (wie z.B. eBay etc.) geltend. Konkret wird beispielsweise vorgeworfen, dass man als „Privatverkäufer“ tätig sei, obwohl man tatsächlich wegen des Umfangs seiner Tätigkeit als „gewerblich handelnd“ einzustufen sei.

Von Rechtsanwalt Volker Jakob wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert. Daneben werden Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Volker Jakob in Höhe von 984,60 EUR netto aus einem Streitwert von z.B. 20.000,00 EUR geltend gemacht.

Achtung! Eine solche Abmahnung sollte ernst genommen werden. Eine etwaig vorformulierte Unterlassungserklärung durch die Gegenseite sollte nicht ungeprüft unterschrieben und zurück gesandt werden. Diese ist oft weiter gefasst als juristisch für den Betroffenen notwendig. Im Übrigen sollte man, sofern die Abmahnung berechtigt sein könnte, sein Handeln überprüfen und für die Zukunft anpasssen, bevor man eine Unterlassungserklärung der Gegenseite übersendet. Ansonsten können teure Vertragsstrafen drohen. Lassen Sie sich hier anwaltlich beraten.

Abmahnungen des Rechtsanwaltes Volker Jakob im Auftrag von Herrn Heinz Scheuren:

Rechtsanwalt Jakob versendet Abmahnungen im Auftrag von Herrn Heinz Scheuren aus Krefeld, handelnd unter „Henris-Wohnkultur“,wegen unbefugter Nutzung von Lichtbildern, Bildern bzw. Fotos im Internet bei Amazon.

Der Rechtsanwalt Volker Jakob macht hierbei Urheberrechtsverletzungen beispielsweise an Fotos, Lichtbildern und Bildern bei Amazon unter der gleichen ASIN geltend. Von Rechtsanwalt Volker Jakob wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz gefordert. Der Auskunftsanspruch dient hierbei der Berechnung des Schadensersatzes als auch der Rechtsanwaltskosten im Wege des Aufwendungsersatzes. Vorläufig fordert Rechtsanwalt Volker Jakob einen entsprechenden Schadensersatz anhand der MFM-Tabelle aus den “Bildhonoraren” und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Im vorliegenden Fall fordert Rechtsanwalt Volker Jakob für 4 Bilder einen Schadensersatz von vorläufig 600,00 EUR inklusive einer Strafgebühr sowie Rechtsanwaltskosten für Rechtsanwalt Volker Jakob in Höhe von 546,50 EUR netto aus einem Streitwert von 6.600,00 EuR. Die geforderten Beträge können jedoch im Einzelfall durchaus unterschiedlich ausfallen, da eine tatsächliche private Nutzung der Bilder im Verhältnis zu einer geschäftlichen / gewerblichen Nutzung der Bilder unterschiedlich zu bewerten ist. Daneben ist sicherlich die tatsächliche Nutzungsdauer ebenfalls maßgebend. Nach Erhalt  der Unterlassungserklärung und mit Zahlung des Gesamtbetrages (bestehend aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten als Aufwendungsersatz)  wäre die Angelegenheit  abgeschlossen, so der Rechtsanwalt Volker Jakob.

Abmahnungen des Rechtsanwaltes Volker Jakob:

Der Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach spricht u.a. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverletzungen für die folgenden Auftraggeber aus:

  • Heider & von der Haar GbR | Wettbewerbsverstöße im Internet, z.B. Tätigkeiten als „Privatverkäufer“, obwohl wegen Umfangs ein „gewerbliches Handeln“ vorläge.
  • Morgan, Claudia | verschiedene Wettbewerbsverstöße bei eBay
  • Scheuren, Heinz (“Henris-Wohnkultur”) | unbefugte Nutzung von Fotos, Lichtbildern und Bildern im Internet bei Amazon unter Verwendung gleicher ASIN



Handeln Sie hier nicht vorschnell und unüberlegt. Die dem Abmahnschreiben etwaig beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als juristisch notwendig für die Betroffenen. Diese sollte daher nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite zurück gesandt werden. Bevor Sie handeln, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

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