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Rechtsanwalt für Inkasso & Forderungseinzug – Kunde zahlt nicht. Was tun?

Rechtsanwalt Bernhard Schulte [Frechen bei Köln]
Rechtsanwalt für Inkasso, Forderungseinzug, Forderungsmanagement und mehr. 

Zivilrecht | Inkasso, Forderungsmanagement und Forderungseinzug – Kunde, Mieter, Pächter bzw. Schuldner zahlt nicht. Was tun?

Inkasso, Forderungseinzug und Forderungsmanagement: Leider gibt es in jeder Branche Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle durch Kunden bzw. bei Vermietungen und Verpachtungen durch Mieter und Pächter. Kunden zahlen Ihre Rechnungen nicht bzw. Mieter und Pächter zahlen die Miete / Pacht nicht oder erst verspätet. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Unternehmern, Handwerkern und Vermietern finanzielle Liquidität nehmen. Darüber hinaus kann dies – bei zu hohen und/oder zu langen Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen – die Handwerker, die Unternehmer, die Verkäufer o.ä. und die Vermieter durchaus selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Was sollte man also tun, wenn der eigene Kunde nicht zahlt?

Mahnwesen und konsequentes Inkasso mit entsprechendem Forderungseinzug

Daher sollte jede Firma, jeder Unternehmer, jeder Handwerker, jeder Verkäufer, jeder Vermieter und jeder Verpächter ein effizientes sowie konsequentes Inkasso (Forderungsmanagement bzw. Forderungseinzug) betreiben. Hierzu gehört zunächst ein stringentes außergerichtliches Mahnwesen. Ein Mahnwesen mit mehr als 3 Mahnstufen ist dabei nach hiesiger Auffassung wenig hilfreich. Dies führt allenfalls dazu, dass der säumige Kunde / Mieter / Pächter (Schuldner) dieses Mahnwesen bis zur letzten Stufe ausreizt. Dem säumigen Schuldner sollten deshalb schon frühzeitig Grenzen gesetzt werden. Hält der säumige Schuldner diese Grenzen nicht ein, sollten die Forderungen konsequenterweise außergerichtlich anwaltlich als auch unter Umständen später gerichtlich durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Nur so “lernt” der Kunde / Mieter / Pächter (als Schuldner) für die Zukunft. Ein effizientes Forderungsmanagement bzw. Inkasso sowie eine effizienter Forderungseinzug sind gerade in der heutigen Zeit unverzichtbar.

Inkasso und Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Hierbei hat die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zum Inkasso zwei entscheidende Vorteile gegenüber der Einschaltung von Inkassobüros bzw. sonstigen Inkassodienstleistern:

1. Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich als Verzugsschaden gegenüber dem säumigen Kunden / Mieter / Pächter (Schuldner) erstattungsfähig. Dagegen werden häufig die Kosten eines Inkassobüros nicht vom Gericht zugesprochen. So verfahren beispielsweise das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in stetiger Rechtsprechung.

2. Gegenstandswert über 5.000,00 EUR, Landgerichte sind zuständig.

Ein weiterer Vorteil des Rechtsanwaltes besteht darin, dass Inkassodienste nicht vor den Landgerichten auftreten dürfen. Hier besteht Anwaltszwang. Landgerichte sind ab einem Streitwert / Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 EUR sachlich zuständig. Ein solcher Betrag ist bei offenen Mieten und Pachten durchaus schnell erreicht und überschritten. Spätestens dann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich. Schalten Sie daher direkt einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. So sparen Sie sich und Ihrer Firma unnötige und kostspielige Umwege.

Außenstände (offene Posten) durch Forderungseinzug und Inkasso vermeiden

Hohe Außenstände sind eine Belastung für jeden, auch für Sie als Handwerker, als Vermieter / Verpächter und/oder  Ihr Unternehmen bzw. Ihre Firma. Lassen Sie solche Außenstände erst gar nicht entstehen, bzw. bauen Sie solche Außenstände konsequent und frühzeitig ab. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Gerne bin ich Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen gegenüber Ihren Kunden / Auftraggebern / Mietern / Pächtern etc. behilflich. Dies gilt im Übrigen für Forderungen aus verschiedenen Rechtsgebieten und selbstverständlich auch für den Forderungszeinzug und das Inkasso „kleinerer“ Forderungen mit niedrigen Streitwerten. Rufen Sie einfach an: Tel.: 02234 / 914 371