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Rechtsanwalt Erik Hammer & Habibi Media GmbH

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Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig versendet anwaltliche Mahnschreiben für die Habibi Media GmbH (habibi.de) wegen vermeintlichen Aboverträgen:

Mahnung von Rechtsanwalt Erik Hammer im Namen der Habibi Media GmbH erhalten?

Mahnung von Rechtsanwalt Erik Hammer erhalten? Rufen Sie an!

Habibi Media GmbH & Rechtsanwalt Erik Hammer

Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig tritt für die Habibi Media GmbH auf und versendet anwaltliche Mahnschreiben für diese. Über die Habibi Media GmbH habe ich bereits berichtet (vgl. hier: https://www.ra-schulte.net/habibi-media/). Durch die Habibi Media GmbH (habibi.de) werden Internetnutzer auf Internetportale wie z.B. ”habibi.de”, „einkaufsmagazin24.de“, „einkaufsmagazin48.de“, „shopping-magazin24.de“ und „billiger-shopping24.de“ gelockt. Nicht selten werden Betroffen durch entsprechende Werbeanzeigen der Habibi GmbH (habibi.de) im Internet dorthin geleitet. Um dort jedoch nähere Informationen über die zuvor beworbenen Dienstleistungen abrufen zu  können, ist allerdings eine Anmeldung bzw. Registrierung auf dem  Internetportal der Habibi (habibi.de etc.) zwingend erforderlich. Ansonsten gelangt man nicht zu den beworbenen Dienstleistungen und  Produkten der Habibi Media GmbH (habibi.de).

Für die Anmeldung sind dann Angaben wie  Firma, Name, Anschrift, Email-Adresse, Geburtsdatum etc. erforderlich. Nach der Anmeldung erhält der Nutzer dann von der  Habibi Media (habibi.de) eine Rechnung, weil man angeblich einen  Vertrag mit der Habibi Media GmbH (habibi.de) geschlossen habe. Bisher sind hier 2 Varianten ersichtlich:

1. Variante, 158 EUR:

Angeblich habe man zunächst einen Vertrag über 14 Tage für einen Testzugang für 1,00 EUR und sodann ein  2 jähriges  Abonnement  abgeschlossen. Das jährliche Entgelt soll hierbei 98,00 EUR betragen. Hinzu tritt eine einmalige Aufnahmegebühr von 59,00 EUR, mithin für  158,00 EUR im 1. Vertragsjahr und damit 256,00 EUR für 2 Jahre. Zahlt man diesen Betrag  nicht an die Habibi Media GmbH (habibi.de), folgen Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (beispielsweise per Email). Kündigt man den behaupteten Vertrag nicht rechtzeitig mit 2 Monaten zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums, so soll sich der Vertrag automatisch mit der Habibi Media GmbH (habibi.de) um ein weiteres Jahr verlängern.

Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch die Habibi Media GmbH (habibi.de):

HabibiMediaGmbH-Zahlungsaufforderung

 

2. Variante, 279,00 EUR:

Als 2. Variante soll man einen entsprechenden Vertrag zu 279,00 EUR jährlich mit der Firma Habibi Media GmbH abgeschlossen haben. Zahlt man auch hier nicht, folgen Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen.

Rechtsanwalt Erik Hammer tritt in Erscheinung

Nach einiger Zeit meldet sich dann Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig per Post beim Betroffenen. Rechtsanwalt Erik Hammer mahnt mit seinem anwaltlichen Mahnschreiben im Namen der Habibi Media GmbH entsprechende Zahlung des Betroffenen an, z.B. im Falle der vorgenannten 2. Variante 279,00 EUR. Daneben würden bei nicht fristgerechter Zahlung auch weitere Kosten im Rahmen eines Verzugsschadens entstehen. Nach Rechtswanwalt Erik Hammer zählen hierzu beispielsweis Zinsen sowie 70,20 EUR netto als Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 279,00 EUR für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Erik Hammer.

Update vom 16.06.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer fügt Urteile seinen Schreiben an:

Derzeit versendet Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig wieder anwaltliche Mahnschreiben im Auftrag der Habibi Media GmbH. Dem Schreiben beigefügt sind verschiedene Urteile von Amtsgerichten (AG Frankfurt a.M., AG Rosenheim und 2x AG Chemnitz) sowie Berichte über staatsanwaltschaftliche Verfahren (StA Darmstadt u. StA Aschaffenburg). Hiermit soll meiner Ansicht nach Eindruck erweckt werden, dass die Forderungen der Habibi Media GmbH berechtigt seien. Überschrieben ist das Ganze mit der Überschrift: „Zivilrechtliche Fragen der Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge über einen Premium-Zugang bei habibi.de“. Den dort genannten Aktenzeichen zur Folge handelt es sich um erstinstanzliche Urteile und Verfahren aus den Jahren 2010 bis 2011. Die Habibi wurde jedoch wohl erst am 05.10.2015 gegründet (Datum der Ersteintragung laut unternehmensregister.de), d.h. die dort genannten Fälle können gar nicht die Firma Habibi konkret betreffen. Meiner Ansicht nach soll hierdurch nur wieder erneut Druck durch Herrn Rechtsanwalt Erik Hammer auf die Betroffenen ausgeübt werden, damit diese doch noch bezahlen. Hier ein Beispiel für die genannte Rechtsprechung durch Herrn Hammer:

Habibi – zitierte Urteile v. RA Erik Hammer


Update v. 16.07.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer ist Geschäftsführer der Habibi Media GmbH mit Sitz wieder offiziell in der Neefestr. in Chemnitz

Laut dem offiziellen Portal www.unternehmensregister.de hat die Habibi Media GmbH ihren Sitz wieder offiziell von Berlin nach Chemnitz in die Neefestr. verlegt. Naja, hiesiger Auffassung nach, war die Habibi Media dort niemals so ganz weggezogen. Gleichzeitig hat die Habibi Media GmbH nun einen neuen Geschäftsführer, nämlich Herrn Erik Hammer aus Leipzig. Genau dieser hatte bisher die vermeintlichen Forderungen der Habibi Media anwaltlich gegenüber den Betroffenen geltend gemacht.

Update v. 22.09.2016 – Rechtsanwalt Erik Hammer ist nun ebenfalls Geschäftsführer der Villa Jähn Home & Garden GmbH mit Postanschrift in der Neefestr. 88, 09116 Chemnitz

Nach dem Impressum der Seite zur Villa Jähn Home & Garden GmbH hat diese unter der bekannten Anschrift der Habibi Media GmbH und der damaligen B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher Geschäftsführer: Herr David Jähn) ebenfalls ihre Postanschrift in der Neefestr. 88, 09116 Chemnitz. Sitz der Gesellschaft soll Berlin sein. Doch bemerkenswert ist etwas anderes! Auch für die Villa Jähn Home & Garden GmbH ist nun Rechtsanwalt Erik Hammer laut Impressum als Geschäftsführer genannt.

 

Update v. 26.10.2016 – Habibi Media GmbH & „hammer inkasso“

Betroffenen erhalten dieser Tage wieder Rechnungen der Habibi Media GmbH. Die Rechnungen werden von Rechtsanwalt Erik Hammer, z.B. mit Schreiben vom 25.10.2016, für das vermeintlich 2. Vertragsjahr versandt. Der Rechnungsbetrag hierfür ist 98,00 EUR. Daneben fordert Rechtsanwalt Erik Hammer für das 1. Vertragsjahr inklusive Mahngebühren, Zinsen und Anwaltskosten in einem hier vorliegenden Fall einen Betrag von 243,51 EUR.

 

Update v. 10.08.2017 – Habibi verzichtet auf  „offene Forderung“

Nachdem ich für meine Mandantschaft gegenüber dem „hammer inkasso“ die Forderung zurück gewiesen habe, erklärt Rechtsanwalt Erik Hammer nun, dass seine Mandantschaft aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aber dennoch rechtsverbindlich und ohne Präjudiz für vergleichbare Fälle auf die offenen Forderungen verzichte.

 

Fazit:

Lassen Sie  sich von Rechtsanwalt Erik Hammer und der Habibi Media GmbH nicht einschüchtern! Zahlen Sie nicht! Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Erik Hammer und die Habibi Media GmbH (habibi.de) nicht! Lassen Sie sich hier durch einen Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Sie handeln. Spätestens mit Erhalt  eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen  Rechtsverluste.

Durch die anwaltlichen Mahnschreiben des Rechtsanwalt Erik Hammer sollen Betroffene aus meiner Sicht durch den anwaltlichen Briefkopf des  „beeindruckt“, unter Druck gesetzt und doch noch zur Zahlung bewegt werden. Wenn auch Sie betroffen sind und ein anwaltliches Mahnschreiben von Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig bekommen haben, helfe ich Ihnen gerne.

 

Rufen Sie einfach an! Tel.: 02234 / 914 371.

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