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Medius Rechtsanwälte

in Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

Internetrecht | Urheberrecht & Wettbewerbsrecht – Abmahnungen MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Medius Rechtsanwälte), Neuss:

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MEDIUS Rechtsanwälte) aus Neuss spricht eine Vielzahl von urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen für die unten genannten Rechteinhaber aus. Die MEDIUS Rechtsanwälte machen hierbei u.a. Urheberrechtsverletzungen beispielsweise an Fotos und Bildern sowie Wettbewerbsverstöße im Internet z.B. im Rahmen von Ebay und Amazon Angeboten geltend. Von den MEDIUS Rechtsanwälten wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.  Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages als Schadensersatz erklären sich die MEDIUS Rechtsanwälte einverstanden. Nach Erhalt der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrages wäre die Angelegenheit damit abgeschlossen, so die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Gibt man hingegen keinerlei Unterlassungserklärung ab, so ist mit einer relativ zügigen und kostspieligen Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durch die MEDIUS Rechtsanwälte und deren Auftraggeber zu rechnen. So ist das jedenfall hier in einem hier vorliegenden Fall geschehen.

Doch Vorsicht! Die eventuell als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung zum Abmahnschreiben sollte nicht ungeprüft einfach unterschrieben werden. Meißt gehen die durch den Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärungen zu weit.

Die Rechtsanwälte MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss mahnen unter anderem die folgenden Verstöße und Werke ab:

 

  • Japado Ltd. | wettbewerbsrechtliche Abmahnungen z.B. bei Verstößen im Internet bei Amazon
  • Stiefelparadies GmbH (GF Michael Langowski) | unerlaubte Foto- bzw. Bildnutzung z.B. bei eBay
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