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Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte

in Markenrecht

Markenrecht – Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte am Beispiel markenrechtlicher Abmahnungen im Auftrag der Swarovski AG:

Die Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte sprechen markenrechtliche  Abmahnungen im Internet beispielsweise für die Swarovski AG aus. Die Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte machen hierbei unter anderem Markenrechtsverletzungen im Auftrag der Swarovski AG beispielsweise wegen Verkaufs von nicht durch die Firma Swarovski AG hergestellter Schmuckstücke unter Verwendung der Bezeichnung „Swarovski“ auf Internetplattformen wie z.B. eBay oder ähnlich geltend. Der Name „Swarowski“ sei markenrechtlich als Markenname geschützt. Von den Rechtsanwälten wird üblicherweise und primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert.  Die von den Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen der Swarovski AG. Im Rahmen markenrechtlicher Kostenerstattungsansprüche werden nicht selten bereits Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 50.000,00 EUR geltend gemacht. Dies stellt im Markenrecht durchaus den üblichen Regelstreitwert dar. Doch können je nach Bekanntheit der verletzten Marke auch deutlich höhere Streitwerte angesetzt werden. Zur Abgeltung der Ansprüche wird neben der geforderten Unterlassungserklärung ein Betrag von bspw. 540,00 EUR vergleichsweise angeboten.

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und unterzeichnen Sie nichts ungeprüft. Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung der Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte ist ggf. weiter gefasst, als notwendig. Hier sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie reagieren.

Die Lorenz Seidler Gossler Rechtsanwälte sprechen unter anderem Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber aus:

  • Swarovski AG | Angebot von nicht lizensierten Schmuckstücken unter der Bezeichung Swarovski etc. auf eBay usw.

 

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoß im Internet durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossler erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

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