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Liquidado.de, Rocket Consulting & David Jähn – Neue Abofalle

in Habibi Media Abzocke, Internetrecht, Liquidado.de, Rocket Consulting Sp. z o. o.

 

Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) aus Polen – Neue Abofalle im Internet von „alten Bekannten“:

liquidado.de

Abo Falle Liquidado.de & Rocket Consulting

Liquidado.de und die Rocket Consulting: Durch die Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de), al. Armli Krajowej 14A / 5, 50-541 Wroclaw (Polen), mit ihrem Geschäftsführer Herrn Michal Orzeck werden Internetnutzer auf Internetportale wie z.B. ”liquidado.de” gelockt. Schaut man genauer bei den Domaininhaberdaten bei der Denic eG (Whois Abfrage) hin, erscheint ein „alter Bekannter“ des Abogeschäfts als administrativer und technischer Ansprechpartner für die Domäne „liquidado.de“, nämlich Herr David Jähn mit Anschrift in der Neefestr. 88 in 09116 Chemnitz. Dieser ist in der Vergangenheit schon öfter durch Abofallen im Internet in Erscheinung getreten (vgl. z.B. Melango, B2B Technologies Chemnitz GmbH und Habibi Media GmbH). 

 

„Locken“ durch z.B. Werbeanzeigen bei Facebook etc

Oft  werden Betroffene durch entsprechende Werbeanzeigen der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) im Internet auf das Portal „liquidado.de“ aufmerksam und dorthin gelockt. So berichten Mandanten, dass sie beispielsweise über Werbeanzeigen bei Facebook auf das Internetportal liquidado.de geleitet wurden. Um dort aber nähere Informationen über die zuvor beworbenen Dienstleistungen abrufen zu  können, ist allerdings eine Anmeldung bzw. Registrierung auf dem  Internetportal liquidado.de zwingend erforderlich. Ansonsten gelangt man nicht zu den beworbenen Dienstleistungen und  Produkten auf liquidado.de.

 

Registrierung / Anmeldung, Falle und Vertragsabo

Für die Registrierung sind Angaben wie  Firma, Name, Anschrift, Email-Adresse, Geburtsdatum etc. erforderlich. Das Angebot der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) soll sich an Verbraucher sowie an Gewerbetreibende richten. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann eine Rechnung / Faktura von der Rocket Consulting Rechnungsstelle für Deutschland, Österreich & Schweiz, weil man angeblich einen  Vertrag mit dieser zunächst über für einen 24 stündigen Testzugang für 99 Cent und sodann ein  2 jähriges  Abonnement  abgeschlossen haben soll. Das jährliche Entgelt soll hierbei 199,00 EUR zzgl. MwSt. betragen. Zahlt man diesen Betrag  nicht an die Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de), folgt eine Vielzahl weiterer Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen (beispielsweise per Email). Im Gegensatz zu früheren Abos der Habibi Media oä. soll sich der behauptete Vertrag nicht automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit mit der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) verlängern.

 

Beispiel einer Zahlungsaufforderung bzw. „ERSTE MAHNUNG“

Beispiel einer Zahlungsaufforderung für das Portal liquidado.de:

 liquidado-de-mahnung-der-rocket-consulting

 

Mögliche weitere Schritte der Rocket Consulting

Nach hiesiger Auffassung ist wohl damit zu rechnen, dass künftig  Inkassofirmen und/oder Rechtsanwälte von der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) eingeschaltet werden, um den behaupteten Forderungen der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) Nachdruck zu verleihen und die vermeintlichen Forderungen im Namen der Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) durchzusetzen. Üblicherweise versuchen Inkassofirmen dann den Betroffenen unter Druck zu setzen, damit dieser doch bezahlt.

 

Das Vorgehen ähnelt ganz stark der Abo Falle der damaligen B2B Technologies Chemnitz GmbH und der Habibi Media GmbH. Diese hatte im Übrigen die gleiche Anschrift wie Herr David Jähn in Chemnitz.  Bei diesen war Herr David Jähn Geschäftsführer. Es handelt sich also um alte Bekannte im “Abo-Geschäft”.

 

Lassen Sie  sich hiervon nicht einschüchtern! Zahlen Sie nicht! Kontaktieren Sie die Rocket Consulting Sp. z o. o. (liquidado.de) nicht! Lassen Sie sich hier durch einen  Rechtsanwalt zuerst beraten, bevor Sie handeln. Spätestens mit Erhalt  eines gerichtlichen Mahnbescheides sollten Sie allerdings auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren. Ansonsten drohen  Rechtsverluste.

 

Fazit: Was also tun?

Reagieren Sie. Reagieren Sie aber richtig, auch taktisch richtig gegenüber der Rocket Consulting. Hierbei helfe ich Ihnen gerne, auch im Rahmen einer außergerichtlichen Pauschalvereinbarung.

 

Anwaltliche Hilfe ist ratsam. 

Telefonische Rechtsberatung bis zu 15 Minuten zum Pauschalpreis

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Nehmen Sie umgehend – am besten noch heute – Kontakt mit mir auf. Schildern Sie mir Ihr Problem und erhalten bereits am Telefon eine erste rechtliche Einschätzung zur gegnerischen Forderung. Daneben können weitere und anschließende Schritte besprochen werden damit Sie keine taktischen Fehler machen. Nutzen Sie hierzu schnell und unkompliziert die telefonische Anwaltshotline (über den Dienstanbieter: yourXpert – gelbes Fenster an der rechten Seite) oder das Telefonpaket T15 zum Pauschalpreis in meinem RechtShop für eine telefonische Rechtsberatung. 

 

 

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