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K&E Rechtsanwälte

in Urheberrecht

Internetrecht | Urheberrecht – Abmahnungen der
K&E Rechtsanwälte aus München

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Die K&E Rechtsanwälte (Rechtsanwälte für Kultur & Entertainment) aus München sprechen eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen für die unten genannten Rechteinhaber aus. Die K&E Rechtsanwälte machen hierbei Urheberrechtsverletzungen beispielsweise an medizinischen Illustrationen, Texten, Zitaten und Sprüchen geltend. Betroffen von den urheberrechtlichen Abmahnungen der K&E Rechtsanwälte sind – so scheint es hier – vor allem Internetauftritte von Ärzten, Praxen und Praxisgemeinschaften. Von den K&E Rechtsanwälten wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz gefordert.  Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages als Schadensersatz erklären sich die K&E Rechtsanwälte einverstanden. Nach Erhalt der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrages wäre die Angelegenheit damit abgeschlossen, so die K&E Rechtsanwälte.

Abmahnungen der K&E Rechtsanwälte:

Die K&E Rechtsanwälte sprechen unter anderem Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber und Werke aus:

  • Kühn, Anneliese | Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Texten, Sprüchen und Zitaten des Karl Valentin
  • Medical Art Service | Abmahnung wegen Urheberrechtsveletzung an medizinischen Grafiken & medizinischen Illustrationen, die z.B. auf ärztlichen Homepages bzw. Websites verwendet wurden.

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoß im Internet durch die K&E Rechtsanwälte erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

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