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Kanzlei Bruhn

in Markenrecht

Markenrecht & Wettbewerbsrecht – Abmahnungen Rechtsanwälte Bruhn (Kanzlei Bruhn) aus Forchtenberg am Beispiel der TWA Toy Word Association mit der Marke “Magformers”:


Die Rechtsanwälte Bruhn (Kanzlei Bruhn) aus Forchtenberg sprechen markenrechtliche  Abmahnungen beispielsweise für die TWA Toy World Association aus. Die Rechtsanwälte Bruhn machen hierbei u.a. Markenrechtsverletzungen im Auftrag der TWA Toy World Association beispielsweise beim Produktverkauf unter Verwendung der Marke ”Magformers” geltend. Betroffen seien Verstöße gegen die Wortmarke “Magformers”. Von den Rechtsanwälten Bruhn wird primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz sowie eine Kostenerstattung gefordert. Entsprechende Auskunftsansprüche dienen u.a. hierbei der der Berechnung des Schadensersatzes und der Höhe der Kostenerstattung. Im Rahmen der Kostenerstattung fordern die Rechtsanwälte Bruhn nicht selten bereits Rechtsanwaltskosten in Höhe von brutto 1.822,96 EUR aus einem angesetzten Streitwert von 50.000,00 EUR.

 

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und unterzeichnen Sie nichts ungeprüft. Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte Bruhn (Kanzlei Bruhn) ist weiter gefasst, als notwendig.

Daneben sprechen die Rechtsanwälte Bruhn (Kanzlei Bruhn) aus Forchtenberg u.a. Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber aus:

 

  • TWA Toy World Association | Markenverstöße gegen die Wortmarke “Magformers”
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