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Anwalt / Beratung / Sozialrecht | ALG 2 Kürzungen u. medizinische Schulbegleitung

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:: Sozialrecht | Arbeitslosengeld 2, Kürzung der Regelleistung wegen Vollverpflegung um pauschal 35 %
ALG II Empfänger, die sich in einer stationären Einrichtung befinden, so z.B. einem Krankenhaus und / oder einer Rehabilitationseinrichtung kürzen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zur Zeit die Regelleistung um pauschal 35 % wegen dort gewährter Vollverpflegung. Dies ist meiner Ansicht nach unzulässig und vom Gesetz des SGB II (Sozialgesetzbuch 2) nicht gedeckt. Die ALG II Empfänger als auch die sozialen Einrichtungen sollten sich dagegen zur Wehr setzen und entsprechende Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten einleiten.

Hierzu hatte und habe ich teilweise noch diverse Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, so z.B. beim Sozialgericht Köln und dem Sozialgericht Aachen.

:: Sozialrecht | Kostentragungspflicht bei medizinischer Schulbegleitung:

einstweiliger Rechtsschutz:
Sozialgericht Köln, Beschluß v. 06.12.2007, Az.: S 9 KR 206/07 ER
Gefahr des Eintritts lebensbedrohender Ereignisse bei Herzerkrankung macht die medizinische Schulbegleitung erforderlich; Krankenkasse muß die Kosten hierfür bezahlen;
(Dieser Beschluß ist rechtskräftig. Die Krankenkasse zahlt nun vorläufig.)

dazugehöriges Hauptsacheverfahren:
Sozialgericht Köln, Az.: S 9 KR 249/07 - anhängig

 

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