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Anwalt / Beratung / Internetrecht | Abmahnungen

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:: Internetrecht | Abmahnungen, z.B. Filesharing in Peer-to-Peer Netzwerken etc.
Im Bereich des Internets kommt es immer wieder zu Abmahnungen aufgrund verschiedenster Rechtsverletzungen. Dabei erfolgen die Abmahnungen häufig immer durch die gleichen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien. Ausgesprochen werden Abmahnungen sehr oft unter folgenden Gesichtspunkten:

- Domainstreitigkeiten | Markenrecht, Namensrecht
- Filesharing (File-Sharing) in Peer-To-Peer Netzwerken; z.B. Download von Filmen und Musik | Urheberrecht
- Homepage: Dateien, Fotos, Bilder, Grafiken, Stadtpläne usw. | Urheberrecht u.a.
- Homepage: AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen) etc. | Wettbewerbsrecht
- Homepage: Nutzungsbedingungen | Vertragsrecht

:: Internetrecht | Abmahnung, z.B. Ebay und Widerrufsbelehrung
Ein beliebtes Thema zum Abmahnen ist immer noch die Widerrufsbelehrung (z.B. bei Ebay und Shop-Systemen). Das alte amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung, das vom Bundesministerium für Justiz im Wege einer Verordnung herausgegeben wurde, wurde regelrecht von der Rechtsprechung zerrissen und als unzulässig erklärt. Abgemahnt wurden hierbei die folgenden Punkte bei ungeprüfter Übernahme aus dem alten Muster:

- Dauer der Frist
- Beginn der Frist
- Eigene Ausgestaltung und Formulierungen des Widerrufstextes
- Wertersatzklausel für benutzte Ware

Das neue amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung vom Bundesministerium für Justiz finden Sie hier:

- | Amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung | [pdf - 68 KB] - Quelle: Bundesanzeiger Verlag

Das neue amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung hat zwar einige Änderungen erfahren, doch ist auch bei diesem eine Abmahngefahr nicht ausgeschlossen. Daher sollte auch dieses ab dem 01.04.2008 gültige amtliche Muster aufgrund der Rechtsprechung nicht ohne weitere Modifikation durch einen Anwalt verwendet werden. Nach wie vor besteht hier das Risiko einer Abmahnung. In keinem Fall sollte das alte amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung verwendet werden.

:: Internetrecht | Abzocke im Internet (Internet-Abzocke, “Gratis-Angebote”, ungewollte Abonnements)
Es kam und kommt vermehrt vor, daß Internetnutzer über sog. Gratisangebote und Gewinnspiele auf Homepages gelockt werden und sich dort zunächst registrieren sollen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer dann Rechnungen und Mahnungen, weil man angeblich einen Vertrag über ein 2 jähriges Abonnement abgeschlossen haben soll. Das monatliche Entgelt soll hierbei oft zwischen 5 EUR und 10 EUR liegen. Meißt werden Inkassofirmen eingeschaltet, die dann versuchen, den Nutzer unter Druck zu setzen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, sondern holen Sie lieber Rat bei einem Anwalt Ihres Vertrauens ein. Doch spätestens mit erhalt eines Mahnbescheides vom Gericht sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagieren.

Anbei eine nicht abschließende Auswahl der Firmen, Inkassodienste und Rechtsanwälte, die für die Internet Abzocke in Erscheinung getreten sind bzw. dafür bekannt sind:

Hier erhalten Sie eine nicht abschließende Übersicht von Abzocke-Homepages u.a. auch der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG. Klicken Sie dazu einfach hier.

  • ISAS Internet Services and Solutions, Andreas & Manuel Schmidtlein GbR (bzw. jetzt A&M Schmidtlein OHG),
    vertreten durch Rechtsanwalt Olaf Tank | z.B. durch www.xxx-heute.com
  • GfT-Medien & Partner, Alexander P. Scharafin
  • Gehaltsberater.de | z.B. durch www.gehaltsberater.de
  • Safe.TV, vertreten durch das Inkassobüro Media Finanz GmbH & Co. KG
     
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