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Erbrecht Frechen

 

Erbrecht Frechen – Rechtsanwalt für Erbrecht in Frechen | Allgemeines

Das Erbrecht ist emotional, anspruchsvoll und vielfältig. Oft führt ein plötzlicher Erbfall zu erbrechtlichen Problemen und Streitigkeiten innerhalb der Familie sowie im Verhältnis zu den sonstigen in Betracht kommenden Erben und Vermächtnisnehmern. Im Vordergrund des Erbrechts stehen meist tatsächliche als auch insbesondere finanzielle Fragen. Zu den häufigsten Fragen im Erbrecht gehören beispielsweise:

 

  • Wer ist Erbe?
  • Gilt die gesetzliche Erbfolge?
  • Gibt es ein Testament?
  • Gibt es einen Erbvertrag?
  • Gibt es Vermächtnisse?
  • Fühlt sich jemand übergangen und gibt es eventuell Ansprüche auf den Pflichtteil?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  • Wie hoch sind die erbrechtlichen Ansprüche auf den Pflichtteil?
  • Gibt es darüber hinaus einen Pflichtteilsergänzungsanspruch?
  • Was ist das Erbe tatsächlich Wert?
  • Welcher Erbe erhält was bzw. wieviel?
  • Wie erhalten die Erben einen Erbschein?
  • Wo erhält man den Erbschein?
  • Wie geht es weiter?

 

Erbrecht Frechen | Erbrechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt

Um all diese Fragen kompetent beantwortet zu bekommen, ist es ratsam eine entsprechende anwaltliche Beratung im Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Hierin können gleichzeitig nützliche und wichtige Hinweise zur Wahrung der eigenen Interessen des jeweiligen Erben im Verhältnis zu anderen Erben und Vermächtnisnehmern erfolgen.

 

Daneben macht eine anwaltliche Beratung für den / die Erblasser schon vor seinem / ihrem Tod Sinn, um sich über die Erbfolge und möglichen Gestaltungsspielräume Gedanken zu machen. Schließlich sollte der Erblasser sich darüber klar sein, was er möchte bzw. auf keinen Fall möchte, damit die vorgenannten Probleme in der Familie möglichst vermieden werden bzw. erst gar nicht entstehen können.

 

Erbrecht Frechen | Rechtsanwaltsgebühren, Rechtsanwaltsvergütung und Honorar

Das anwaltliche Honorar richtete sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort anfallenden Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit stellen gesetzliche Mindestgebühren dar und richten sich nach dem sogenannten Streitwert bzw. Gegenstandswert.

 

Parallel hierzu sind auch Honorarvereinbarungen möglich. Denkbar sind beispielsweise Pauschalhonorare sowie Stundenhonorare.

 

Erbrecht Frechen | Rechtsschutzversicherung und Erbrecht

Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Erbrecht nach dem Erbfall.