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AWR Wirtschaftsregister für Gewerbe, Industrie & Handel

in AWR Wirtschaftsregister

 

VORSICHT vor Abzocke mit Branchenbucheinträgen durch das AWR (Online) Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel!

Versand von Formularscheiben:

AWR Wirtschaftsregister

Formular AWR Wirtschaftsregister

Bundesweit als wohl auch in der Schweiz versendet das sogenannte „AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel“ (AWR Wirtschaftsregister) vorausgefüllte Formularschreiben zur Aufnahme in das AWR Wirtschaftsregister. Das hier vorliegende Formularschreiben ist unaufgefordert per Fax an den Faxanschluss einer Betroffenen Person gesandt worden, die weder gewerblich, industriell oder im Handel tätig ist. Wahrscheinlich hat das AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister) die entsprechenden Daten von der Website der betroffenen Person erhalten.

Eindruck von öffentlichem Wirtschaftsregister:

Überschrieben ist das Formular mit dem fettgedruckten Satz “Ergänzen oder korrigieren Sie bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten bis spätestens zum 16.09.2016”. Mit den Schreiben des Wirtschaftsregisters werden die Angeschriebenen also aufgefordert, Ihre vorausgefüllten Daten zu ergänzen und gegebenenfalls zu korrigieren. Anschließend soll man das Schreiben unterschrieben an die sogenannte „Schweizer-Fax Zentrale“ mit der Faxnummer: 0041 / 61 568 43 16 zurück senden. Durch die Aufmachung des Formulars durch das AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel, die Verwendung eines Wappens sowie die vorausgefüllten Daten des Betroffenen könnte insgesamt der Eindruck erweckt werden, dass es sich hierbei um amtliche Schreiben und einen bereits bestehenden Eintrag des betreffenden Unternehmens etc. in einem öffentlichem Wirtschaftsregister handele. Dem ist jedoch tatsächlich nicht so.

Tatsächlich jedoch Angebot für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag:

Bei intensiver und sorgfältiger Lektüre des Schreibens entpuppt sich dieses als Angebot zum Abschluss eines Vertrages über einen Eintrag in einem Online Branchenbuch. Die Laufzeit für den Branchenbucheintrag im Internetportal des AWR Wirtschaftsregisters soll 12 Monate betragen und für diese Laufzeit den – aus hiesiger Sicht doch stattlichen – Preis von 1.270,00 EUR kosten. Liest man hingegen in der Hektik des Alltages das Formularschreiben des AWR Wirtschaftsregisters für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister) nicht sorgfältig und sendet es ausgefüllt, ergänzt bzw. korrigiert an das AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel zurück, so ist man in die Falle getappt. Kurze Zeit später wird man dann wohl von dem Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister) eine Rechnung erhalten, weil man angeblich einen  Vertrag mit diesem über einen 12 monatigen  Eintrag in dem Branchenbuch des AWR Wirtschaftsregisters für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel zum Preis von 1.270,00 EUR jährlich abgeschlossen habe.

Wer steckt dahinter?

Wer oder welches Unternehmen sich konkret hinter dem AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel“ tatsächlich verbirgt, ist hingegen derzeit noch unklar. Auf dem hier vorliegenden Formular befinden sich jedenfalls keine Angaben zum Betreiber des AWR Wirtschaftsregisters für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister), insbesondere fehlt eine entsprechende Anschrift. Daneben fällt auf, das das konkrete Internetportal (Online Wirtschaftsregister mit Domäne), auf dem anschließend die Einträge geschaltet und veröffentlicht sein sollen, gar nicht im Formularschreiben benannt wird. Als Betroffener weiß man also nicht, mit wem man es als potenziellen Vertragspartner zu tun hat und wo der Eintrag tatsächlich geschaltet wird. Seriös erscheint dies aus hiesiger Sicht alles nicht.

Das verwendete Wappen bzw. das verwendete Logo auf dem Formular weist eine gewisse optische Ähnlichkeit mit denen der Formulare der GES Registrat GmbH und der Europe Reg Services Ltd. (Gewerbe-Meldung.de) auf. Ob hier allerdings Zusammenhänge bestehen, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Fazit:

Wenn auch Sie ein solches Formularschreiben des AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister) erhalten haben sollten, unterschreiben Sie es nicht! Schicken Sie es nicht an die im Formular aufgeführte Faxnummer! Nach hiesiger Auffassung will man Sie hier in eine teure und kostenpflichtige Vertragsfalle locken.

Rechnung i.H.v. 1.270,00 EUR erhalten?

Sollten Sie leider in die „Falle“ getappt sein und nun eine Rechnung von dem AWR Wirtschaftsregister für Deutsches & Schweizerisches Gewerbe, Industrie & Handel (AWR Wirtschaftsregister), z.B. in Höhe von 1.270,00 EUR o.ä., erhalten haben, zahlen Sie nicht! Allerdings sollte man sich meiner Erfahrung nach von Anfang an richtig verhalten. Gerne helfe ich Ihnen dabei. Rufen Sie einfach an! Tel. +49 2234 / 914 371.

 

Stichworte:

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