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Anwaltsbüro Gorny

in Markenrecht

Markenrecht – Anwaltsbüro Gorny (Rechtsanwalt Dietrich Gorny) am Beispiel markenrechtlicher Abmahnungen im Auftrag Red Bull GmbH:

 

Das Anwaltsbüro Gorny (Rechtsanwalt Dietrich Gorny) aus Frankfurt spricht markenrechtliche  Abmahnungen im Internet beispielsweise für die Red Bull GmbH aus. Das Anwaltsbüro Gorny macht hierbei unter anderem Markenrechtsverletzungen im Auftrag der Red Bull GmbH beispielsweise wegen des Vertriebs von nicht lizensierten Aufklebern (Plagiaten) bwz. der versuchten Einfuhr von nicht lizensierten Handyschalen und Motorradverkleidungen der Marke „Red Bull“ und ähnlich geltend. Die Red Bull GmbH sei Inhaberin verschiedener geschützten Marken, gegen welche hier verstoßen sei.

Vom Anwaltsbüro Gorny wird üblicherweise und primär die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert. Die vom Anwaltsbüro Gorny geltend gemachten Auskunftsansprüche dienen hierbei zur Vorbereitung und Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen der Red Bull GmbH. Im Rahmen markenrechtlicher Kostenerstattungsansprüche werden nicht selten bereits Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 100.000,00 EUR oder sogar 150.000,00 EUR geltend gemacht. Daraus können beispielsweise schon Kostenerstattungsansprüche für Rechtsanwaltskosten von netto 1.973,9 EUR bzw. 2.305,40 EUR resultieren. Die Streitwerte sind im Markenrecht bei bekannten Marken durchaus nicht unüblich. Doch können je nach Bekanntheit der verletzten Marke sowie Art und Anzahl der konkret monierten Markenverletzungshandlungen auch deutlich höhere Streitwerte angesetzt werden.

Handeln Sie hier nicht unüberlegt und unterzeichnen Sie nichts ungeprüft. Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung des Anwaltsbüro Gorny ist ggf. weiter gefasst, als notwendig. Hier sollten Sie sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen, bevor Sie reagieren.

Das Anwaltsbüro Gorny spricht unter anderem Abmahnungen für die folgenden Rechteinhaber aus:

  • Red Bull GmbH | Vertrieb von nicht lizensierten Produkten (Plagiate), wie z.B. Aufkleber der Marke „Red Bull“
  • Red Bull GmbH | versuchte Einfuhr von nicht lizensierten Handyschalen u. Motorradverkleidungen der Marke „Red Bull“

 

Wenn auch Sie betroffen sind und eine solche Abmahnung wegen eines Markenrechtsverstoß im Internet durch das Anwaltsbüro Gorny erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt! Nehmen Sie zunächst keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, sondern lassen sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten. Der etwaig beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht ungeprüft unterschrieben an die Gegenseite übersendet werden. Die von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als für den Betroffenen juristisch notwendig. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Rufen Sie an! Tel.: 02234 / 914 371.

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